Branchenlösungen
z.B. für Tankstellen, Textilreinigungen, Malerbetriebe etc.
Das Umweltschutz- und Gewässerschutzgesetz ermöglichen es, Betriebe und Anlagen durch externe Kontrolleure überprüfen zu lassen. Die Baudirektion des Kantons Zug bzw. das Amt für Umwelt hat mit verschiedenen Branchenverbänden vereinbart, dass diese selbst kontrollieren, wie genau ihre Betriebe die umweltrechtlichen Vorschriften einhalten.
Im Einzelnen wurden bei folgenden Brachen Vereinbarungen getroffen:
- Garagengewerbe (Umweltinspektorat Auto Gewerbe Verband Schweiz UWI-AGVS)
- Tankstellen (Tankstellen-Inspektorat Auto Gewerbe Verband Schweiz TSI-AGVS)
- Malergewerbe (Innerschweizer Malerunternehmer-Verband IMV)
- Milchverarbeitungsbetriebe (Zentralschweizer Milchkäuferverband ZMKV)
- Chemische Reinigungen (Verein Kontrollstelle Textilreinigung Schweiz VKTS)
- Baustellen (Zentralschweizerische Baumeisterverbände ZVB-ZUBI)
- Bauabfallanlagen (Baustoffrecycling-Schweiz ARV)
- Kiesgruben (Fachverband der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie FSKB)
- Kompostieranlagen (Inspektorat der Kompostier- und Vergärbranche Schweiz CVIS)