Navigieren auf Kanton Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation

Gülleleitungen

Gülleleitungen (Bodenleitungen; Freispiegel- oder Druckleitungen) sind baubewilligungspflichtig.
Erdverlegte Gülleleitung
Bild Legende:

Gülleleitungen (Bodenleitungen; Freispiegel- oder Druckleitungen) wurden bisher meist ohne Baubewilligung erstellt; sie sind grundsätzlich baubewilligungspflichtig. Seit den 1980er-Jahren werden vor allem Kunststoffrohre eingesetzt; dabei haben sich verschiedenen Systeme bewährt. Eine fachgerechte Projektierung sowie eine kompetente Beratung zum korrekten Einbau sind für die Sicherheit der Anlage und die Berücksichtigung der Belange des Gewässerschutzes zentral. Die Kantone Zug, Luzern und Schwyz haben im August 2015 ein entsprechendes Merkblatt inkl. Musterplan und Protokoll erarbeitet; es unterstützt den Bauherrn, Planer und Hersteller beim Realisieren einer neuen Gülleleitung.

Thema

Weitere Informationen

hidden placeholder

behoerden

Kontakt

Julian Meier

Fusszeile

Deutsch