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Lagerung von Hofdüngern und Betriebsentwässerung

Die Gewährleistung der Lagerkapazität und des Verdünnungsverhältnisses müssen z.B. im Rahmen eines Baugesuchs erbracht werden
Vorplatz eines Stalles mit Wasserlachen
Bild Legende:

Lagerung von Hofdünger
Die erforderliche Lagerdauer von flüssigen Hofdüngern und Abwässer von landwirtschaftlichen Betrieben unterhalb 600 m ü. M. beträgt fünf Monate, oberhalb 600 m ü. M. sechs Monate. Der Gewährleistung der Lagerkapazität und des Verdünnungsverhältnisses werden im Rahmen von Baugesuchen überprüft (Berechnung der Lagerkapazität für Hofdünger und Abwasser).

Die Dichtigkeit von Jauchegruben ist durch entsprechende Dimensionierung und Kontrollen sicherzustellen. Bestehende Gruben müssen periodisch auf die Dichtigkeit geprüft werden. Dabei wird unterschieden zwischen Gruben in Grundwasserschutzzonen und solche ausserhalb. Die Gruben ausserhalb der Schutzzonen sind etappenweise zu kontrollieren. Die erste Grube musste bis 2013, die zweite Grube bis 2015 überprüft werden, die weiteren Gruben sind bis 2020 zu kontrollieren. Die Dichtigkeitsprüfungen der Jauchegruben in Schutzzonen erfolgte grösstenteils bis Ende 2013.

Neue Jauchegruben müssen von der jeweiligen Gemeinde abgenommen werden. Die neue Grube ist vor dem Eindecken bei offener Baugrube dem Bauamt zur Abnahme anzumelden. Sie ist mindestens drei Tage vorher mit Wasser auf eine Höhe von ca. 0.5 m zu füllen. Das Protokoll der Abnahme ist dem Amt für Umwelt zuzustellen (Protokoll Baukontrollen neuer Lagerbehälter für Hofdünger).

Betriebsentwässerung
Jeder Landwirtschaftsbetrieb muss über einen Entwässerungsplan verfügen (ein Beispiel ist unter Weiterführende Informationen abgelegt) . Dieses Beispiel hält fest, wie die einzelnen Teile und Bauwerke des Betriebs (Stall, Mistlager, Waschplätze, Laufhof, Wohngebäude usw.) entwässert und welche Schutzmassnahmen ergriffen wurden. Es zeigt weiter, welche Abstände zu Oberflächengewässern eingehalten sind und wohin die verschiedenen, nicht verschmutzten und verschmutzten Abwässer abgeleitet werden. Der Entwässerungsplan ist für das Amt für Umwelt eine wichtige Grundlage für den Vollzug des Gewässerschutzrechts.

Ein Entwässerungsplan wird vom Amt für Umwelt bei Baugesuchen und betrieblichen Änderungen bestehender Anlagen eingefordert, wenn sie wesentliche Auswirkungen auf die Entwässerung oder die Lagerung der Hofdünger zur Folge haben.

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