Lotteriefondsgesuche
Die Gelder des Lotteriefonds können nur für wohltätige, gemeinnützige und kulturelle Zwecke verwendet werden.
Beiträge werden nur an Vorhaben mit einem direkten Bezug zum Kanton Zug oder an Vorhaben mit gesamtschweizerischer Bedeutung ausgerichtet (§ 27 Lotteriegesetz).
Beitragsgesuche für Projekte im Bereich Umwelt, Natur, Landschaft, Naherholung, Architektur & Landschaftsarchitektur können über dieses Portal eingereicht werden. Das Amt für Raum und Verkehr prüft die Gesuche. Über eine Vergabe der Mittel aus dem Lotteriefonds beschliesst die Baudirektion, beziehungsweise der Regierungsrat.
Beitragsgesuche können nur noch online über das Online-Gesuchsportal des Kantons Zug eingereicht werden.