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Alternative Wohnformen im Alter

Definition und Vorgehen

Förderung alternativer Wohnformen im Alter

Der Kanton fördert neben Alterswohnungen ergänzend Projekte für alternative Wohnformen für Personen, die das ordentliche oder flexible AHV-Rentenalter erreicht haben. Das herkömmliche Angebot wie Alterswohnungen, Seniorenresidenz oder Altersheime soll mit einem breiteren Spektrum von alternativen Wohnformen ergänzt werden. Mit Beiträgen fördert der Kanton Projekte wie beispielsweise:

  • Alterswohngemeinschaften
  • Hausgemeinschaften
  • Wohnformen mit selbständigen Wohnen kombiniert mit nachbarschaftlichen Begegnungsmöglichkeiten (Gemeinschaftsräume)
  • Nutzungsprojekte im Zusammenhang mit neuen Wohnformen im Alter

Weitere Informationen

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Kontakt


Tel. +41 41 728 54 93

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