Alternative Wohnformen im Alter
Definition und Vorgehen
Förderung alternativer Wohnformen im Alter
Der Kanton fördert neben Alterswohnungen ergänzend Projekte für alternative Wohnformen für Personen, die das ordentliche oder flexible AHV-Rentenalter erreicht haben. Das herkömmliche Angebot wie Alterswohnungen, Seniorenresidenz oder Altersheime soll mit einem breiteren Spektrum von alternativen Wohnformen ergänzt werden. Mit Beiträgen fördert der Kanton Projekte wie beispielsweise:
- Alterswohngemeinschaften
- Hausgemeinschaften
- Wohnformen mit selbständigen Wohnen kombiniert mit nachbarschaftlichen Begegnungsmöglichkeiten (Gemeinschaftsräume)
- Nutzungsprojekte im Zusammenhang mit neuen Wohnformen im Alter