Mietwohnungen
Mietwohnungen
Der Kanton fördert die Realisierung von preisgünstigem Wohnraum hauptsächlich mit folgenden Instrumenten:
- Unterstützung durch Beiträge zur Verbilligung der Mietzinse: Der Kanton kann den Eigentümerinnen und Eigentümern von Mietwohnungen Beiträge zur Senkung der Mietkosten gewähren. Bedingung ist, dass die Wohnung dem kantonalen Wohnraumförderungsgesetz unterstellt ist (ob dies der Fall ist, erfahren Mieterinnen und Mieter bei ihrer Verwaltung). Die Mietzinse der Mieterinnen und Mieter, welche eine gewisse Einkommens- und Vermögensgrenze nicht überschreiten (und weitere Voraussetzungen erfüllen), werden dadurch vergünstigt.
- Zinslose Projektdarlehen als Starthilfe für gemeinnützige Bauträger: Der Kanton kann gemeinnützigen Bauträgern als Starthilfe ein zinsloses Projektdarlehen für geplante Bauvorhaben gewähren. Die Darlehen sollen in der Anfangsphase eines Projektes Aufwendungen (z.B. Honorare, Gründungskosten, Wettbewerb) vorfinanzieren, damit Bauvorhaben realisiert werden können.