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Wohn­ei­gen­tum

Wohn­ei­gen­tum

Der Kan­ton för­dert im Rah­men des Kan­to­na­len Wohn­raum­för­de­rungs­ge­set­zes (WFG) den Bau und den Er­werb von Wohn­ei­gen­tum für Per­so­nen, wel­che über ein mitt­le­res Ein­kom­men ver­fü­gen.

Die Er­stel­lung von Wohn­ei­gen­tum wird mit fol­gen­den Mass­nah­men un­ter­stützt:

  • Bausparbeiträge für den Er­werb von Wohn­ei­gen­tum
  • Sen­kung der Zins­las­ten mit Bei­trä­gen für Ei­gen­tü­mer, wel­che über ein mitt­le­res Ein­kom­men ver­fü­gen

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