Wohneigentum
Wohneigentum
Der Kanton fördert im Rahmen des Kantonalen Wohnraumförderungsgesetzes (WFG) den Bau und den Erwerb von Wohneigentum für Personen, welche über ein mittleres Einkommen verfügen.
Die Erstellung von Wohneigentum wird mit folgenden Massnahmen unterstützt:
- Bausparbeiträge für den Erwerb von Wohneigentum
- Senkung der Zinslasten mit Beiträgen für Eigentümer, welche über ein mittleres Einkommen verfügen