Asylunterkunft im ehemaligen Altersheim Waldheim
Medienmitteilung vom 12. Januar 2012
Das ehemalige Altersheim Waldheim in der Stadt Zug kann als Unterkunft für Asyl suchende Personen infolge Rückzugs einer Verwaltungsbeschwerde ab Mitte Januar 2012 für maximal zwei Jahre in Betrieb genommen werden. Diese zeitlich befristete und nicht erstreckbare Zwischennutzung wurde möglich, nachdem sich die Beschwerdeführenden nach intensiven Gesprächen mit dem Stadtrat einigen konnten.
Gegen die zeitlich befristete Zwischennutzung des ehemaligen Altersheims Waldheim als Unterkunft für Asyl suchende Personen erhoben zwei Nachbarn beim Regierungsrat Verwaltungsbeschwerde. Bei diesem Verfahren geht es insbesondere um die Rechtsfrage, ob der Stadtrat Zug für die Unterbringung von Asyl suchenden Personen im ehemaligen Altersheim Waldheim in Zug ein ordentliches Baubewilligungsverfahren hätte durchführen müssen. Nach intensiven Diskussionen haben sich die Parteien unter Federführung der Baudirektion des Kantons Zug gefunden und das Ergebnis in einem Vergleich festgehalten. Sie haben unter anderem vereinbart, dass im ehemaligen Altersheim Waldheim bis längstens 31. Dezember 2013 maximal 60 Asyl suchende Personen untergebracht werden dürfen. Eine Verlängerung dieser Maximalfrist ist ausgeschlossen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die noch zu bauende Unterkunft auf dem Areal der Xaver Keiser Zimmerei AG, Zug, zur Verfügung stehen. Im Waldheim dürfen nur Asyl suchende Personen wohnen, die noch über keinen rechtskräftigen negativen Asylentscheid verfügen. Des Weiteren muss rund um die Uhr eine Eingangs- und Personenkontrolle installiert werden, die eine Präsenzkontrolle führt und gleichzeitig über eine Hotline Fragen beantworten und Reklamationen der Nachbarschaft entgegen nehmen kann. Sicherheitspatrouillen kontrollieren ausserdem das Umgelände der Unterkunft, insbesondere während der Abend- und Nachtstunden. Schliesslich wird unter Federführung des Stadtrats Zug eine Begleitgruppe mit einer Vertretung der Nachbarschaft, der Betreiberschaft der Unterkunft sowie der Stadt Zug eingesetzt. Sie begleitet die Umsetzung des Sicherheitskonzepts und schlägt dem Stadtrat bei Bedarf allfällige Anpassungen des Konzepts vor. Die Begleitgruppe hat beratende Funktion.
Aufgrund dieser zusätzlichen Massnahmen erklärten sich die Beschwerdeführenden zum Rückzug ihrer Verwaltungsbeschwerde bereit. Damit steht aus baurechtlicher Sicht der Inbetriebnahme des ehemaligen Altersheims Waldheim als Unterkunft für Asylsuchende ab Mitte Januar 2012 bis längstens 31. Dezember 2013 im Sinne einer Zwischennutzung nichts mehr entgegen.
Baudirektion
Weitere Auskünfte:
Baudirektor Heinz Tännler
Tel. 041 728 53 01
heinz.taennler@zg.ch
Downloads
Typ | Titel | Dokumentart |
---|---|---|
Asylunterkunft im ehemaligen Altersheim Waldheim | Dokument |