Regierungsrat genehmigt die neue Ortsplanung der Stadt Zug
Medienmitteilung vom 28. Juni 2010
Der Regierungsrat des Kantons Zug hat die neue Ortsplanung der Stadt Zug genehmigt. Sie umfasst im Wesentlichen den Zonenplan und die Bauordnung. Gleichzeitig hat der Regierungsrat über acht Verwaltungsbeschwerden entschieden, die gegen einzelne Regelungen von Zonenplan und Bauordnung gerichtet waren.
Mit Beschluss vom 22. Juni 2010 hat der Regierungsrat die Bauordnung, den Zonenplan und den sogenannten Gefahrenzonenplan der Stadt Zug genehmigt. Diese Elemente der Stadtplanung sind für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer unmittelbar verbindlich. Das Amt für Raumplanung hat kraft seiner Zuständigkeit gleichzeitig den Richtplan der Stadt Zug genehmigt. Das neue Planwerk ersetzt die Ortsplanung aus dem Jahr 1994. Die Stadt Zug verfügt nun über Instrumente, um ihre bauliche Entwicklung für die nächsten 10 bis 15 Jahre lenken zu können.
Beschwerden teilweise gutgeheissen
Ortsplanungen sind häufig konfliktreich. In allen Einwohnergemeinden des Kantons Zug ist es bisher zu Beschwerdeverfahren gekommen, so auch in der Stadt Zug. Der Regierungsrat hat sich mit insgesamt acht Verwaltungsbeschwerden befasst, die gegen einzelne Punkte der Ortsplanung gerichtet waren. Er hat die Beschwerden teilweise gutgeheissen.
Die beiden benachbarten Areale des Stierenmarktes und der Erbengemeinschaft Oesch verbleiben vorerst in jener Zone, in der sie bis heute gelegen haben. Dasselbe gilt für ein Areal beim Friedhof Waldheim und eines auf dem Rötelberg sowie jenes östlich des Bahnhofs Zug mitsamt dem Ökihof. In allen diesen Fällen hat der Regierungsrat die Stadt Zug beauftragt, die Planung nochmals zu überdenken und innert zwei Jahren - im Falle des Areals östlich des Bahnhofs Zug innert fünf Jahren - neue Beschlüsse zu fassen. Der Stadtrat hat damit Gelegenheit, seine strategischen Ziele erneut in die Waagschale zu werfen und einlässlich zu begründen. Insgesamt ist die neue Stadtplanung von guter Qualität, wie der Regierungsrat ausdrücklich festhält.
Ortsplanrevisionen abgeschlossen
Die neue Stadtplanung wird voraussichtlich nach der 30 Tage dauernden Auflage der Resultate im August 2010 in Kraft treten. Damit verfügen dann alle 11 Einwohnergemeinden des Kantons Zug über aktualisierte Ortsplanungen, die sich im Rahmen des kantonalen Richtplans bewegen.
Baudirektion
Auskünfte:
Heinz Tännler, Baudirektor Tel. 041 728 53 01
heinz.taennler@zg.ch
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