Regierungsrat sistiert Teilrevision des Zuger Gewässergesetzes
Medienmitteilung vom 18. November 2013
Der Regierungsrat hat beschlossen, die Teilrevision des kantonalen Gesetzes über die Gewässer vorerst zu sistieren. Ein divergentes Echo in der Vernehmlassung und parlamentarische Vorstösse zum übergeordneten Gewässerrecht haben zum Entscheid geführt.
Im vergangenen Jahr erteilte der Regierungsrat einer Arbeitsgruppe den Auftrag, unter Leitung der Baudirektion das kantonale Gewässergesetz in Teilen zu revidieren. Grund für die Massnahme waren Änderungen in der übergeordneten Gewässerschutzverordnung (GSchV) des Bundes. Diese sieht seit 2011 neue Bestimmungen vor, was die Bemessung der sogenannten Gewässerräume betrifft. Bei den Gewässerräumen handelt es sich um Schutzstreifen entlang der Fluss- und Seeufer, in denen die landwirtschaftliche Nutzung eingeschränkt und das Bauen verboten ist. Neu sind diese Schutzstreifen je nach Lage, Sohlenbreite und Zustand des Gewässers festzulegen.
Restriktive Übergangsregelung
"Bern" hat die Kantone aufgefordert, ihre Gewässergesetze bis 2018 den neuen Bestimmungen auf eidgenössischer Ebene anzupassen. So lange wollte der Kanton Zug jedoch nicht zuwarten, und zwar aus gutem Grund. Denn der Bund erliess 2011 nicht nur die novellierte Gewässerschutzverordnung, sondern zugleich eine Übergangsbestimmung, die mit einer erheblichen Verbreiterung der Gewässerräume verbunden ist. Bezogen auf die gültige Rechtsordnung im Kanton Zug würde damit die landwirtschaftliche Nutzung und das Bauen an Gewässern massiv eingeschränkt. Diesen Restriktionen der Übergangsregelung wollte der Regierungsrat zuvorkommen, weshalb er beschloss, die Teilrevision seines Gewässergesetzes möglichst schnell an die Hand zu nehmen.
Pragmatische Lösung angestrebt
Die Arbeitsgruppe schlug vor, die vom Bund erlassene Definition der Gewässerräume möglichst pragmatisch umzusetzen. Anstatt ein kompliziertes Vertragswerk zu schaffen und den Gewässerraum für jede Einzelparzelle zu bestimmen, entschied man sich für eine kantonsweite Pauschallösung. Demnach sollte für jeden Gewässertyp künftig eine Standardbreite für den jeweiligen Gewässerraum gelten. Bei Bächen bis zu fünf Metern Breite hätte zum Beispiel eine Schutzzone von 22 Metern Breite eingehalten werden müssen.
Gegenpositionen in der Vernehmlassung
Diese Pauschallösung kam in der Vernehmlassung wohl mehrheitlich gut an. Es gab aber auch Kritik, und zwar aus unterschiedlicher Richtung. Bäuerliche Kreise lehnten die Pauschallösung ab, weil sie in Einzelfällen über das mögliche Minimum hinausgeht. Dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) wiederum war die Pauschallösung in einzelnen Fällen zu wenig weitgehend, weshalb sich auch das Bundesamt gegen eine flächendeckende Einführung dieser Lösung aussprach. Angesichts der gegensätzlichen Positionen wichtiger Akteure entschied der Regierungsrat, die Teilrevision des Gesetzes über die Gewässer und die damit verbundenen Anpassungen im kantonalen Richtplan vorerst zu sistieren.
Antworten auf politische Vorstösse abwarten
Zum Entschluss beigetragen haben auch verschiedene parlamentarische Vorstösse, die jüngst zur Gewässerschutzverordnung des Bundes eingereicht wurden. Zudem ist im Kanton Zug eine Motion hängig, die eine Standesinitiative gegen das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG) verlangt. Da die Vorstösse in den nächsten Monaten behandelt sein dürften, hielt es der Regierungsrat auch aus diesem Grund für geraten, mit der Teilrevision des kantonalen Gewässergesetzes bis zur Klärung beim übergeordneten Recht zu warten. In der Zwischenzeit dürfte sich notabene auch zeigen, wie andere Kantone den Gewässerraum festlegen.
Baldmöglichst neuer Anlauf
Die Sistierung der Teilrevision hat im Übrigen keine Rechtsunsicherheit zur Folge, denn das geltende Gewässergesetz des Kantons und die übergangsrechtlichen Vorgaben des Bundes in Bezug auf den Gewässerraum bleiben vorderhand in Kraft. Sobald sich jedoch auf politischer Ebene eine Klärung ergibt, will der Regierungsrat das Geschäft erneut an die Hand nehmen, spätestens jedoch in zwei Jahren.
Baudirektion
Weitere Auskünfte:
Heinz Tännler, Baudirektor
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