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26.01.2015

Rückerstattung aus dem kantonalen Finanzausgleich an die Stadt Zug

26.01.2015
Rückerstattung aus dem kantonalen Finanzausgleich an die Stadt Zug

Medienmitteilung vom 26. Januar 2015

Aufgrund von Differenzen in der Bevölkerungsstatistik hat die Stadt Zug in den Jahren 2012 bis 2014 rund drei Millionen Franken zu viel in den Zuger Finanzausgleich (ZFA) bezahlt. Der Fehler wurde erkannt, weil ab kommendem Jahr auf eine neue Berechnungsgrundlage gewechselt wird, die mit einer anderen Bevölkerungsdefinition operiert. Die elf Zuger Einwohnergemeinden haben sich einvernehmlich darauf geeinigt, das Guthaben der Stadt Zug auszugleichen.

Zur Berechnung des innerkantonalen Zuger Finanzausgleiches (ZFA) werden unter anderem die Bevölkerungszahlen der elf Einwohnergemeinden beigezogen. Dabei hat die federführende Finanzdirektion bis anhin auf den Bestand der zivilrechtlichen Wohnbevölkerung abgestellt. Die laufende Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes sieht dagegen vor, dass ab kommendem Jahr die Definition der ständigen Wohnbevölkerung beigezogen werden soll. Diese umfasst zusätzlich zur zivilrechtlichen Wohnbevölkerung auch Personen ohne Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung.

Datenkontrolle deckt Differenzen auf
Während der Kanton die Statistik der zivilrechtlichen Wohnbevölkerung selbst geführt hat, wird er für die Abfrage der ständigen Wohnbevölkerung künftig auf die Datenauswertung des Bundesamtes für Statistik (STATPOP) zugreifen. Um vor Widersprüchen bei diesem Statistikwechsel gefeit zu sein, liess der Kanton die beiden Datenbestände sicherheitshalber miteinander vergleichen. Dabei zeigte sich, dass in der kantonsintern geführten und bis anhin genutzten Statistik per Ende 2013 rund 2'200 Kurzaufenthalter/innen zu viel aufgeführt waren. Zudem fehlten bei den Zahlen der Stadt Zug rund 860 Schweizerinnen und Schweizer.

Ausgleich unter den Gemeinden
Bei der Berechnung des Zuger Finanzausgleichs ist man somit von fehlerhaften Zahlen ausgegangen, was die zivilrechtliche Wohnbevölkerung anbelangt. Nach Bekanntwerden des Sachverhalts im vergangenen Frühjahr liess der Kanton die finanziellen Auswirkungen berechnen. Zu diesem Zweck zog man die Daten des Bundesamtes für Statistik (STATPOP) heran, welche seit 2010 verfügbar sind und somit die systematischen Fehler aus den früheren Jahren nicht enthalten. Aufgrund dieser Vergleichszahlen konnte festgestellt werden, dass die Stadt Zug in den Jahren 2012-2014 rund drei Millionen Franken zu viel zum Zuger Finanzausgleich beigetragen hat. Die übrigen zehn Einwohnergemeinden sind deshalb übereingekommen, den Fehlbetrag anteilmässig auszugleichen.

Weitere Auswirkungen geprüft
Die Statistik-Differenzen veranlassten den Kanton, mögliche Auswirkungen auf weitere Verteilschlüssel zu prüfen. Dabei konnten indes keine namhaften Effekte festgestellt werden. So haben Abklärungen gezeigt, dass sich bei der Verteilung der Asylsuchenden auf die Gemeinden praktisch keine Verschiebungen ergeben. Und was die Zuteilung der Sitze bei den Kantonsratswahlen betrifft, hat sich der Kanton 2014 bereits auf die korrekten Zahlen der ständigen Wohnbevölkerung gestützt. Einer entsprechenden Änderung der Kantonsverfassung hatten die Stimmberechtigten am 22. September 2013 zugestimmt.

Künftig korrekte Datenbasis
Mit dem Entscheid des Kantons, nur noch die Statistik STATPOP des Bundes zu nutzen, besteht nun Gewähr, dass künftig bei allen Bevölkerungsabfragen eine korrekte Datenbasis besteht. Dies namentlich in Bezug auf die ständige Wohnbevölkerung, die nunmehr die offizielle "Währung" des Kantons Zug sein wird.

Baudirektion


Weitere Auskünfte:

Heinz Tännler, Regierungsrat, Tel. 041 728 53 01, heinz.taennler@zg.ch
Dolfi Müller, Stadtpräsident von Zug, Tel. 041 728 21 01, dolfi.mueller@stadtzug.ch
Andreas Hotz, Präsident der Gemeindepräsidentenkonferenz, 041 769 01 20, andreas.hotz@baar.ch

 

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