Strom aus dem eigenen Kanton - kantonale Verwaltung mit Lorzenstrom
Der Zuger Regierungsrat hat beschlossen, den Strombedarf des Kantons vermehrt mit sogenanntem Lorzenstrom zu decken. Diese erneuerbare Energie stammt aus neun Wasserkraftwerken entlang der Lorze. Auch Auftragnehmer des Kantons sollen zum Bezug von Lorzenstrom angehalten werden.
Die kantonale Verwaltung bezieht jährlich rund 5 GWh Strom, mit dem Kantonsspital sind es gegen 7 GWh. Wie überall im Netz der WWZ stammt der Strom zum kleinsten Teil aus einheimischen Quellen. Immerhin sind an der Lorze einige Kleinkraftwerke in Betrieb. Die WWZ ermöglicht es ihrer Kundschaft, Lorzenstrom zu beziehen. Der Aufpreis beträgt 2 Rappen pro Kilowattstunde. Davon fliesst der grösste Teil in einen Fonds zur Verbesserung der ökologischen Verhältnisse im Einzugsgebiet der WWZ. Der Kanton Zug hat bisher schon 685'000 MWh Strom pro Jahr als Lorzenstrom bezogen.
Der Regierungsrat hat nun beschlossen, diesen Bezug auf 2 GWh pro Jahr zu erhöhen. Hintergrund ist der Beschluss vom 29. Januar 2008 über ein Energieleitbild für den Kanton Zug. Dort heisst es: „Wer einen Energieträger wählen kann, muss erneuerbare Energie einbeziehen.“. Politische Erklärungen und eigenes Handeln sollen im Einklang sein. Das gilt für den Kanton so gut wie für seine Auftragnehmer. Der Regierungsrat will daher auch bei diesen darauf hinwirken, dass sie Lorzenstrom beziehen, soweit sie eigentliche Aufgaben des Kantons erfüllen.
Lorzenstrom gibt es jährlich rund 25 GWh, genug für alle, die vom Energieleitbild des Kantons Zug angesprochen sind.
Baudirektion
Weitere Auskünfte: Heinz Tännler, Bau- und Energiedirektor
Tel. 041 728 53 01; heinz.taennler@bd.zg.ch
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