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31.08.2010

Teilrevision Planungs- und Baugesetz

31.08.2010

Medienmitteilung vom 31. August 2010

Das kantonale Planungs- und Baugesetz ist seit zehn Jahren in Kraft. Es hat sich in der Praxis bewährt. Als Rahmen für die Bauvorschriften der elf Einwohnergemeinden hat es die rege bauliche Entwicklung ermöglicht, aber auch gesteuert. Einzelne Änderungen und Ergänzungen sind in vier Bereichen nötig geworden. Der Regierungsrat hat die Kantonsratsvorlage auf Antrag der Baudirektion verabschiedet.

  • Jedes Gesetz regelt Zuständigkeiten. Nach PBG ist der Kantonsrat für den kantonalen Richtplan verantwortlich. Diese Regel hat Auswirkungen auf weitere Gesetze, was nun zu formellen Anpassungen führt.
  • Ebenfalls Verfahren und Zuständigkeit stehen zur Diskussion, wenn es um Planungs- und Baubewilligungsverfahren geht. Hier hakt die Teilrevision ein, um diese Verfahren zu verbessern und zu straffen. Es gibt einheitliche Fristen für Planungen. Im Baubewilligungsverfahren wird auf kantonaler Ebene eine Koordinationsstelle eingerichtet. Sie hat die Aufgabe, kantonale Entscheide zuhanden der gemeindlichen Baubehörde zu bündeln. Baubewilligungen liegen jedoch nach wie vor in der Verantwortung der Gemeindebehörden.
  • Die Erschliessung von Baugrundstücken ist im Wesentlichen nach Gemeinderecht geregelt. Bauwillige haben einen Anspruch auf zeitgerechte Erschliessung durch die Gemeinden. Diese müssen den Strassen- und Leitungsbau ermöglichen oder selber ausführen. Die Teilrevision bringt den Erschliessungsplan als neues Instrument, um die Erschliessungen besser zu koordinieren.
  • Wer eine Überbauung auf grösserem Areal aus einem Guss plant, stellt entweder ein Gesuch um die Bewilligung einer Arealbebauung, oder er lässt einen Bebauungsplan ausarbeiten. Die beiden Verfahren sind völlig verschieden, das eine ist ein Baubewilligungsverfahren, das andere zielt auf einen Beschluss der Gemeindeversammlung bzw. des Grossen Gemeinderates ab. Ob Arealbebauung oder Bebauungsplan, die Voraussetzungen waren bisher häufig konfliktreich. Der Regierungsrat hat die Anforderungen neu formuliert, um Unsicherheiten zu beseitigen und dennoch qualitativ gute Arealbebauungen bzw. Bebauungspläne zu fördern.
  • Die Schätzungskommission bzw. deren Mitglieder sollen neu durch den Kantonsrat und nicht mehr durch den Regierungsrat gewählt werden, weil es im Enteignungsverfahren Fälle geben kann, in denen der Regierungsrat als Partei auftritt. Des Weitern soll die Schätzungskommission personell aufgestockt werden und in der Regel in Dreierbesetzung beraten. Schliesslich soll die Schätzungskommission administrativ dem Verwaltungsgericht unterstellt werden.

Die Kantonsratsvorlage für die Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes bedarf der Beratung durch die Raumplanungskommission. Ihr Ergebnis fliesst in eine erste Lesung der Vorlage im Kantonsrat ein, gefolgt von der zweiten Lesung und der Referendumsfrist. Die Teilrevision kann Mitte 2011 in Kraft treten, wenn es keine Überraschungen gibt.


Baudirektion

 


Auskunft:
Baudirektor Heinz Tännler Tel. 041 728 53 01
heinz.taennler@zg.ch

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Typ Titel Dokumentart
Teilrevision für ein schlankes Planungs- und Baugesetz Dokument

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