Verfahrensfragen rund um das Gut Aabach in Risch geklärt
Medienmitteilung vom 21. Januar 2014
Nach dem Entscheid der Novartis, die Planungen für das Ausbildungszentrum in Risch aufzugeben, hat der Kanton Zug die laufenden Beschwerde-, Einsprache- und Genehmigungsverfahren im vergangenen Dezember vorübergehend ausgesetzt. Dies mit dem Ziel, die weitere Abwicklung zu klären. Nun steht das Vorgehen fest.
Im vergangenen Dezember hat das Basler Pharmaunternehmen Novartis AG beschlossen, auf den Bau des geplanten Ausbildungszentrums am Zugersee zu verzichten. Für den Kanton und die Standortgemeinde Risch ergab sich dadurch die Frage, wie die laufenden Genehmigungs-, Einsprache- und Beschwerdeverfahren nun abzuwickeln sind (Medienmitteilung v. 16.12.2013). Mittlerweile haben die zuständigen Amtsstellen die offenen Punkte geklärt und das weitere Vorgehen festgelegt.
Richtplanänderung, Bebauungsplan und Wegverlegung
Das Projekt der Novartis AG hätte es unter anderem nötig gemacht, die Zufahrtsstrasse nach Böschenrot mit veränderter Linienführung neu zu bauen und die bisherige Verbindung von einer öffentlichen in eine Privatstrasse umzuklassieren. Diese "Entwidmung" ist nun hinfällig und wird vom Gemeinderat Risch in Form einer Wiedererwägung aufgehoben. Das bedeutet zugleich, dass auch die Voraussetzungen für den Bebauungsplan "Gut Aabach" nicht mehr gegeben sind. Ebenfalls obsolet und damit aufzuheben ist schliesslich die gemeindliche Richtplananpassung.
Der Gemeinderat von Risch wird diese Vorgänge nun einleiten, nicht ohne den Beteiligten das rechtliche Gehör zu gewähren. Ergänzend dazu zieht die Gemeinde ihre Anträge zurück, in denen der Kanton ersucht wurde, die Anpassung des kommunalen Richtplanes und des Bebauungsplanes zu genehmigen. Der Kanton wird diese Verfahren anschliessend abschreiben.
Zonenplanänderung
Die Gemeinde Risch und ihre Stimmberechtigten haben die Zonenplanänderung für das Gut Aabach im Jahr 2011 spezifisch im Hinblick auf das Projekt der Novartis AG beschlossen. Mit dem Rückzug des Vorhabens besteht somit kein Bedarf mehr, für das Gut Aabach eine Bauzone mit speziellen Vorschriften zu erlassen. Die Baudirektion wird aus diesen Gründen dem Regierungsrat beantragen, die Änderung der Bauordnung und des Zonenplans nicht zu genehmigen.
Seeuferschutzzone und Waldfeststellung
Der Kanton verfolgt die Verfahren zur Verlegung der Seeuferschutzzone und zur Waldfeststellung nicht weiter. Sie werden rückabgewickelt. Damit können alle Einsprachen abgeschrieben werden, die dagegen erhoben wurden.
Baudirektion des Kantons Zug und Gemeinde Risch
Weitere Auskünfte
- Für den Kanton Zug: Baudirektor Heinz Tännler
041 728 53 01; heinz.taennler@zg.ch - Für die Gemeinde Risch: Gemeindepräsident Peter Hausherr
041 798 18 66; peter.hausherr@rischrotkreuz.ch
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