Verfahrensmängel schieben Hochhaus-Regelung der Stadt Zug auf
Am 18. November 2008 beschloss der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug neue Bestimmungen für den Bau von Hochhäusern in der Kantonshauptstadt. Der Regierungsrat hebt die Änderung der Bauordnung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften vorerst auf.
Die Abstimmung über den Bebauungsplan Belvedere hat vergangenen Herbst in der Stadt Zug eine Initiative zum Thema Hochhaus-Standorte ausgelöst. Ziel des Volksbegehrens war es, mit einer Änderung der städtischen Bauordnung die Realisierung von Hochhäusern zwischen den SBB-Gleisen (Zug - Arth-Goldau und Zug - Luzern) und dem Zugersee zu verhindern. Ferner verlangte die Initiative die Erarbeitung eines Leitbildes, welches mögliche Hochhaus-Standorte auf dem übrigen Stadtgebiet definiert.
Stadt Zug beschliesst Änderung der Bauordnung
Nach der klaren Ablehnung des Bebauungsplanes Belvedere hielt es der Zuger Stadtrat für geboten, die Forderungen der Initiative zu unterstützen. In Absprache mit dem Initiativkomitee liess der Stadtrat einen "Gegenvorschlag" erarbeiten, der - von ein paar Präzisierungen abgesehen - mit dem Initiativtext weitgehend identisch war. Der Grosse Gemeinderat (GGR) genehmigte die Vorlage am 18. November 2008. Gegen diesen Beschluss erhob das Bauforum Zug am 2. Dezember 2008 beim Regierungsrat Beschwerde. Die Beschwerde richtete sich gegen Ziffer 3.2 des Beschlusses. Nach Meinung des Bauforums soll zuerst die Hochhausstudie ausgearbeitet werden, bevor zwischen den SBB-Gleisen und dem Seeufer ein Bauverbot für Hochhäuser erlassen wird.
Verletzung von Verfahrensvorschriften
Der Kanton hat nun den Beschluss des Grossen Gemeinderates (GGR) geprüft, und zwar unabhängig von der Beschwerde des Bauforums Zug. Grund ist die Rechtsnatur des GGR-Beschlusses, der einer Änderung von allgemein verbindlichen Gemeindereglementen entspricht und somit der Genehmigung durch den Kanton bedarf. Dieser stellt nun fest: Die Stadt Zug hätte den Gesetzesentwurf der Baudirektion zur Vorprüfung einreichen und anschliessend zur Mitwirkung der Bevölkerung öffentlich auflegen müssen. Diese Verfahrensvorschriften haben der Stadtrat (fehlende Vorprüfung) und anschliessend der Grosse Gemeinderat mit dem Verzicht auf die öffentliche Auflage nach der ersten Lesung verletzt. Der Regierungsrat konnte deshalb die Änderung der Bauordnung nicht genehmigen. Mit dem Entscheid der Zuger Regierung, der beim Verwaltungsgericht angefochten werden kann, ist die Beschwerde des Bauforums Zug gegenstandslos geworden.
Baudirektion
Weitere Auskünfte:
Heinz Tännler, Baudirektor
Tel. 041 728 53 01
heinz.taennler@bd.zg.ch
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