Zwischenschritt beim Projekt "Neues Kunsthaus Zug"
Medienmitteilung vom 7. Februar 2014
Das Vorhaben "Neues Kunsthaus Zug" braucht eine neue Projektorganisation. Wie diese aussehen soll, war umstritten und hat bei der Stiftung der Freunde Kunsthaus Zug zu Abgängen aus dem Stiftungsrat geführt. Nun haben die Baudirektion, die Stadt Zug, die Stiftung der Freunde Kunsthaus Zug und die Zuger Kunstgesellschaft ein gemeinsames Vorgehenskonzept beschlossen, um mit externer Unterstützung das Projekt „Neues Kunsthaus Zug“ erfolgreich weiterzuentwickeln.
Wie die Stiftung der Freunde Kunsthaus Zug gestern in einem Mediencommuniqué mitgeteilt hat, ist es im Stiftungsrat zu personellen Veränderungen gekommen. Demnach haben vier Mitglieder den Stiftungsrat verlassen, darunter auch Präsident Andres Brütsch. Neu in den Stiftungsrat gewählt wurde Dr. Roland Bruhin (Beilage).
Künftige Ausrichtung und Bauherrschaft umstritten
Der Stiftungsrat hat die Baudirektion und die Stadt Zug über diese Vorgänge orientiert. Ursache der Abgänge waren demnach Differenzen zwischen der Stiftung der Freunde Kunsthaus Zug (Eigentümerin der Liegenschaft "Kunsthaus Zug"), der Zuger Kunstgesellschaft (Betreiberin des "Kunsthaus Zug") und der Stiftung Sammlung Kamm (Kunstsammlung) in Bezug auf die Weiterentwicklung des Projektes "Neues Kunsthaus Zug". Das Neubauprojekt ist bekanntlich Teil des Bebauungsplanes, der gegenwärtig für das ehemalige Kantonsspital-Areal an der Artherstrasse in Zug entwickelt wird.
Gemeinsame Lösungssuche
Damit dieser Bebauungsplan wie vorgesehen bis zu den Sommerferien fertiggestellt werden kann, brauchen der Kanton als Grundeigentümer und die Stadt Zug als Verantwortliche für den Bebauungsplan möglichst schnell Klarheit, was die Organisation, die Finanzierung und die Ausrichtung des neuen Kunsthauses betrifft. Die Baudirektion hat deshalb zusammen mit der Präsidialabteilung der Stadt Zug, der Stiftung der Freunde Kunsthaus Zug und der Zuger Kunstgesellschaft zwei unabhängige Experten beigezogen, mit deren Unterstützung eine gemeinsame Lösung erarbeitet werden soll.
Unabhängige Experten leiten Prozess
Der geplante Lösungsprozess sieht vor, dass die beiden Experten in persönlichen Gesprächen mit den Kunsthausverantwortlichen zunächst die verschiedenen Interessen eruieren und offen legen. In einer zweiten Phase wird es dann darum gehen, aufgrund der gewonnen Erkenntnisse die Positionierung und die inhaltliche Ausrichtung des neuen Kunsthauses festzulegen. Für die Prozessorganisation bilden die Baudirektion, die Stadt Zug, die Stiftung der Freunde Kunsthaus Zug und die Zuger Kunstgesellschaft eine separate Trägerschaft. Finanziert wird der Prozess zu je einem Drittel von der Stadt Zug, dem Kanton Zug und der Kunstgesellschaft Zug bzw. Stiftung der Freunde Kunsthaus Zug.
Bebauungsplanverfahren wie geplant
Der nun eingeleitete Zwischenschritt für das Kunsthausprojekt wird ungefähr ein Dreivierteljahr in Anspruch nehmen, das heisst, bis voraussichtlich Herbst 2014 dauern. Dies hat jedoch Konsequenzen für das Bebauungsplanverfahren, das bereits nach den Sommerferien dem Grossen Gemeinderat der Stadt Zug zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Um das Bebauungsplanverfahren nicht sistieren zu müssen, hat die Baudirektion entschieden, auf eine explizite Erwähnung des Kunsthauses im Bebauungsplan vorerst zu verzichten und das entsprechende Baufeld ganz allgemein für einen öffentlichen Zweck zu reservieren. Damit können die beiden Verfahren voneinander entkoppelt und der Bebauungsplan wie geplant vorangebracht werden. Der Bebauungsplan wird somit nach der ersten Lesung im Grossen Gemeinderat öffentlich aufgelegt und voraussichtlich Ende 2014 beschlossen. Danach ist es in der Kompetenz des Regierungsrates, das Planungsinstrument zu genehmigen.
Baudirektion
Weitere Auskünfte:
Heinz Tännler, Baudirektor
041 728 53 01; heinz.taennler@zg.ch
Beilage:
Medienmitteilung der Stiftung der Freunde Kunsthaus Zug vom 6. Februar 2014
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