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21.01.2016

Auszeichnung guter Bauten im Kanton Zug 2006 bis 2015

21.01.2016
Auszeichnung guter Bauten im Kanton Zug 2006 bis 2015

Medienmitteilung vom 21. Januar 2016

Mit der Auszeichnung guter Bauten soll das Bewusstsein für qualitätsvolles Bauen bei einer breiten Öffentlichkeit angeregt und die Auseinandersetzung mit unserer Baukultur gefördert werden. Dazu führt die Baudirektion des Kantons Zug zusammen mit dem Bauforum Zug eine öffentliche Ausschreibung durch. Vorschläge können bis 15. März 2016 eingereicht werden.

Bauen und Baukultur gehen uns alle an, nicht nur Architektur- und Baufachleute, Bauherrschaften, Politiker und Politikerinnen. Bauwerke und auch die Freiräume sind ein Kulturbeitrag und somit Ausdruck des jeweiligen Zeitgeistes. Wir leben und bewegen uns täglich in unserer gebauten Umwelt und müssen uns mit dieser direkt und indirekt auseinandersetzen. Bauten wirken auf das Befinden des einzelnen Menschen und auf die Stimmung des Ortes.

Aus diesem Grund zeichnet die Baudirektion zusammen mit dem Bauforum Zug beispielhafte Bauwerke und Freiräume, die in den vergangenen zehn Jahren im Kanton Zug entstanden sind, aus. Eine kompetente und unabhängige Jury wird die Eingaben bewerten und Objekte mit Vorbildcharakter zur Auszeichnung vorschlagen.

Das wird ausgezeichnet

Private und öffentliche Bauherrschaften, Eigentümerinnen und Eigentümer, Projektverfasserinnen und Projektverfasser sowie Baufachleute sind eingeladen, ihre Bauwerke für eine Auszeichnung einzureichen. Vorschlagberechtigt sind Neubauten, Umbauten, Renovationen, Innenausbauten, Kunstbauten, Ingenieurbauten und Freiraumgestaltungen. Die Bauwerke müssen im Kanton Zug stehen und im Zeitraum zwischen 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2015 fertiggestellt worden sein. Neben den Direktbeteiligten können sich auch alle übrigen Zugerinnen und Zuger für auszeichnungswürdige Objekte engagieren. Ihnen steht die Möglichkeit offen, die entsprechenden Bauherrschaften zu einer Teilnahme am Verfahren zu ermuntern.

Urkunden und Plaketten

Die Auszeichnungen werden in Form von Urkunden vergeben. Zudem erhalten die Bauherrschaften Plaketten, die am Bauwerk angebracht werden können. Nach Abschluss des Verfahrens präsentieren die Veranstalter die ausgezeichneten Bauten in einer Broschüre sowie im Internet und führen eine öffentliche Ausstellung durch.

Vorschläge bis 15. März 2016 einreichen

Die Bauherrschaften und Fachleute sind gebeten, ihre Bewerbung bis spätestens Dienstag, 15. März 2016, 16.00 Uhr, einzureichen. Die Eingaben müssen dem Programm entsprechend dokumentiert sein. Die Ausschreibungsunterlagen können ab Freitag, 22. Januar 2016, beim Hochbauamt des Kantons Zug bezogen oder im Internet unter www.zg.ch/hochbauamt (Thema Aktuell) heruntergeladen werden.

Baudirektion

Weitere Auskünfte:

Heinz Tännler, Landammann und Baudirektor

Tel. 079 223 81 66 oder 041 728 53 01; heinz.taennler@zg.ch

Weitere Informationen

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