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16.02.2015

Beginn der Fassadensanierung beim Zuger Kantonsspital in Baar

16.02.2015
Beginn der Fassadensanierung beim Zuger Kantonsspital in Baar

Medienmitteilung vom 16. Februar 2015

Die Westfassade des Zuger Kantonsspitals wird in den kommenden Monaten mit einem Gerüst versehen. Grund sind Garantiearbeiten am Wetterschutz und an einzelnen Fenstern. Für den Betrieb des Kantonsspitals ergeben sich durch die Fassadensanierung keine Einschränkungen. Dank besonderer Vorkehrungen können die Geräuschimmissionen auf ein Mindestmass beschränkt werden.

Wie die Baudirektion im vergangenen Oktober bekannt gab, müssen die Fassadenverkleidung und einzelne Fenster des Zuger Kantonsspitals in den nächsten drei Jahren etappenweise ersetzt werden (Medienmitteilung vom 10. Oktober 2014). Grund für die Massnahme sind Schwachstellen an der Aluminiumverkleidung, die als Wetterschutz dient. Sie leitet das Regenwasser nicht überall vollständig ab, so dass sich an den Holz-Metallfenstern Feuchtigkeitsschäden bilden konnten. Im Rahmen der Werkgarantie ersetzt nun die verantwortliche Generalunternehmung alle schadhaften Teile der Fassade. Für den Kanton Zug ergeben sich dadurch keine Zusatzkosten.

2015 Sanierung der Westfassade
In einer ersten Etappe wird die Westfassade des Kantonsspitals instand gestellt. Die Arbeiten beginnen am Mittwoch, dem 18. Februar mit der Demontage von Grüngläsern in den Untergeschossen. Anschliessend folgen die Gerüstmontage und die schrittweise Sanierung der Fassade. Dabei werden immer zwei übereinander liegende Zimmer zu einem Arbeitsfeld zusammengefasst - ein Vorgehen, das sich im Rahmen einer Musteretappe bestens bewährt hat. Zum Schutz der Patientinnen und Patienten werden Zimmer, die an den Arbeitsbereich angrenzen, mit Sichtschutzvorhängen ausgestattet. Der Terminplan sieht vor, dass die Sanierung der Westfassade bis spätestens Ende Jahr abgeschlossen werden kann.

Keine Nachteile für Spitalbetrieb
Für den Spitalbetrieb ergeben sich durch die Sanierungsarbeiten keine Nachteile. Dank des Vorgehens mit einer mobilen Kleinbaustelle bleiben die Immissionen auf ein Mindestmass beschränkt. Anzupassen ist einzig die Zimmerbelegung, indem pro Arbeitsabschnitt die übereinanderliegenden Zimmer freigehalten werden müssen. Dieser Bedarf kann jedoch mit der vorhandenen Reservekapazität abgedeckt werden.

Baudirektion

 

Weitere Auskünfte:
Heinz Tännler, Landammann
Tel. 041 728 53 01
heinz.taennler@zg.ch

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