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12.06.2013

Der Kanton Zug verbessert die Sicherheit seines Personals

12.06.2013
Der Kanton Zug verbessert die Sicherheit seines Personals

Medienmitteilung vom 12. Juni 2013

Anfang September wird der Kanton Zug ein Konzept in Kraft setzen, das die Sicherheit von Behörden, Verwaltung, Gerichten und Leistungserbringer-/innen weiter verbessert.

Nach dem Attentat im Zuger Regierungsgebäude (2001) liess der Regierungsrat eine Präventionsstrategie erarbeiten, um die Sicherheit der Behörden, der kantonalen Verwaltung, der Gerichte und der Leistungserbringer-/innen zu verbessern. Der Kantonsrat genehmigte das Konzept im Frühjahr 2003. Anschliessend wurden zahlreiche Massnahmen umgesetzt, so etwa im baulichen Bereich, dann aber auch auf betrieblicher Ebene, etwa mit der Schulung des Personals bei Bedrohungen.

Mehr Systematik und Wirtschaftlichkeit
Eine externe Qualitätskontrolle bestätigte 2008 den Nutzen des bis dato Umgesetzten. Der Bericht empfahl aber auch, das künftige Vorgehen noch stärker zu systematisieren und auf Verhältnismässigkeit zu prüfen. Der Regierungsrat beauftragte deshalb die Baudirektion, basierend auf den bisherigen Erfahrungen ein neues Sicherheits-Management-System (SMS) zu erarbeiten. Dieses sollte nicht nur den Risiken angemessen Rechnung tragen, sondern auch die Wirtschaftlichkeit der Massnahmen ausreichend berücksichtigen. In den vergangenen Monaten hat die Fachstelle Sicherheit der Baudirektion ein entsprechendes Konzept erstellt, und zwar unter Beizug aller Regierungsmitglieder und von rund 50 Personen aus allen Direktionen.

Dezentrale Umsetzungsverantwortung
Das nun vorliegende Konzept zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass es die Organisation der betrieblichen Sicherheit und die minimalen Sicherheitsstandards klar definiert. So gilt neu eine dezentrale Umsetzungsverantwortung. Das heisst, die Überwachung und Durchsetzung des Sicherheitskonzeptes liegt schwerpunktmässig in der Verantwortung der jeweiligen Vorgesetzten. Die Fachstelle Sicherheit unterstützt die kantonalen Organe bei der Umsetzung ihrer Aufgaben. Klar definiert sind neu auch die Belange von Verwaltung und Gerichten innerhalb der bestehenden Notorganisation des kantonalen Führungsstabes (KFS).

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Eine weitere Neuerung betrifft den Beizug einer betriebsärztlichen Fachperson, die zur Verbesserung des betrieblichen Gesundheitsschutzes beitragen soll. Abgesehen von dieser personellen Verstärkung auf der Basis einer Leistungsvereinbarung steigt der finanzielle Aufwand für die Umsetzung des neuen Sicherheitskonzeptes, insbesondere für die Weiterbildung, nur marginal. Dies zu kontrollieren ist Aufgabe der Fachstelle Sicherheit, die dem Regierungsrat jährlich zu berichten hat, inwieweit die geplanten Massnahmen umgesetzt werden konnten und ob dadurch finanzielle Mehraufwände entstanden sind.

Neuland bei der Verwaltungssicherheit
Mit dem "Konzept Betriebliche Sicherheit kantonale Verwaltung und Gerichte (KBS VuG)", wie das Instrument in seiner Originalfassung heisst, betritt der Kanton Zug Neuland. Wohl verfügen auch andere Verwaltungen über Sicherheitskonzepte, allerdings nicht in der umfassenden Ausführung, wie sie nun den Behörden, der Verwaltung und den Gerichten des Kantons Zug zur Verfügung steht. Das neue Sicherheitskonzept tritt auf den 1. September 2013 in Kraft.

Baudirektion

 

Weitere Auskünfte:

Heinz Tännler, Baudirektor
041 728 53 01
heinz.taennler@zg.ch

 

Weitere Informationen

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