Fassadensanierung beim Zuger Kantonsspital in Baar
Medienmitteilung vom 10. Oktober 2014
Die Fassade des Zuger Kantonsspitals in Baar weist Konstruktionsschwächen auf. Diese Schwachstellen werden im Rahmen der Garantieleistung behoben. Für den Spitalbetrieb ergeben sich durch die Arbeiten keine namhaften Beeinträchtigungen.
Im Frühjahr 2010 wurden beim Zuger Kantonsspital in Baar erstmals Feuchtigkeitsschäden an den Aussenseiten der Holz-/Metallfenster festgestellt. Die Baudirektion hat diesen Sachverhalt damals öffentlich bestätigt. Betroffen von den Schäden waren namentlich einzelne Fenster der Bettentrakte und der Innenhöfe, während die Grünglasfassaden unversehrt blieben. Die schadhaften Fenster wurden in der Folge repariert. Allerdings konnte bei diesen Garantiearbeiten die Ursache des Problems nie zweifelsfrei geklärt werden. Erschwerend erwies sich dabei vor allem die komplexe Fassadenstruktur mit ihren zahlreichen Wechselwirkungen zwischen Wand, Brüstungen, Fenstern und weiteren Fassadenbestandteilen.
Baudirektion verlangt Sanierungsplan
Nachdem die schadhaften Teile der Holz-/Metallfenster ersetzt worden waren, trat die Feuchte erneut auf und befiel weitere Rahmen. Die Baudirektion entschied daraufhin, das fallweise Reparieren zu stoppen. Im Rahmen einer Sanierungsvereinbarung verpflichtete sie die verantwortliche Totalunternehmung HRS Real Estate AG, die Ursache von unabhängigen Fachleuten abklären zu lassen und einen Sanierungsplan vorzulegen (August 2013).
Fassadenschnittstellen als Ursache identifiziert
Bei den vertieften Abklärungen wurden die zahlreichen Schnittstellen der Fassadenverkleidung im Detail untersucht. Die Fassadenverkleidung besteht aus einer Vielzahl von Aluminiumabdeckungen, welche die Fenster umschliessen und das Eindringen von Wasser in die Fugen verhindern. Wie die Untersuchungen zeigten, kann das Regenwasser aufgrund von Schwachstellen am unteren Rand der Metallabdeckung nicht vollständig abfliessen, so dass sich Feuchte bildet. Die wiederum dringt in die Rahmen der Holz-/Metallfenster ein. Aufgrund des Befundes haben die beigezogenen Fachexperten mit der zuständigen Fensterfirma eine modifizierte Fassade entwickelt. Die Konstruktion wurde im Frühling 2014 während zweier Wochen auf einem Prüfstand der Hochschule Luzern im Massstab 1:1 getestet.
Musteretappe am Objekt
Die Härtetests verliefen erfolgreich und wiesen nach, dass das modifizierte Fassadenkonzept die bisherigen Schwachstellen beseitigt. Die Sanierungsarbeiten werden nun im Rahmen der Werkgarantie vom Totalunternehmer und der Fensterfirma ausgeführt. Dem Kanton Zug entstehen dadurch keinerlei Zusatzkosten. Die Arbeiten beginnen am kommenden Montag, dem 13. Oktober 2014 mit einer zwei- bis dreiwöchigen Musteretappe. Dabei werden die Montageabläufe noch einmal optimiert. Die Musteretappe umfasst zwei übereinanderliegende, nicht belegte Patientenzimmer auf der Westseite. Zur Ausführung der Arbeiten kommt ein schmales Gerüst zum Einsatz, das mit einem Sichtschutz und einer Aufstiegssicherung ausgestattet ist. Nach der Musteretappe werden die Erkenntnisse, soweit nötig, in das Sanierungsprogramm eingebaut.
Sanierung in drei Etappen
Die Sanierung erfolgt in drei Etappen, beginnend mit der Westfassade im kommenden Jahr. 2016 folgen die Ostfassade und 2017 die Innenhöfe. Da die Massnahmen temperaturabhängig sind, werden sie jeweils zwischen März und November ausgeführt. Gearbeitet wird schrittweise, indem immer zwei Zimmer zu einem Arbeitsfeld zusammengefasst werden. Trotz dieses punktuellen Vorgehens müssen die West- und die Ostfassade während der neunmonatigen Sanierungsphase vollständig eingerüstet werden. Zum Schutz der Patientinnen und Patienten wird der jeweilige Arbeitsbereich mit Wetter- und Sichtschutzfolien eingehüllt. Aus den belegten Patientenzimmern besteht somit immer freie Sicht nach aussen.
Keine Nachteile für Spitalbetrieb
Für den Spitalbetrieb ergeben sich durch die Sanierungsarbeiten keine Nachteile. Dank des Vorgehens mit einer mobilen Kleinbaustelle bleiben die Immissionen auf ein Mindestmass beschränkt. Anzupassen ist einzig die Zimmerbelegung, indem pro Arbeitsabschnitt die übereinanderliegenden Zimmer freigehalten werden müssen. Dieser Bedarf kann jedoch mit der vorhandenen Reservekapazität abgedeckt werden.
Baudirektion
Weitere Auskünfte:
Heinz Tännler, Regierungsrat
Tel. 041 728 53 01
heinz.taennler@zg.ch
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Fassadensanierung beim Zuger Kantonsspital in Baar | 10.10.2014 |