Neuer Zielkurs für das Kunsthaus Zug am See
Medienmitteilung vom 25. August 2014
Das neue Kunsthaus Zug am See soll in Form einer Public-Private-Partnership realisiert werden. Gleichzeitig ist die Organisation des Hauses zu stärken. Diesen Empfehlungen der eingesetzten Arbeitsgruppe haben sich der Regierungsrat und der Stadtrat von Zug diese Woche angeschlossen.
Seit einigen Jahren wird in Zug der Plan verfolgt, ein neues Kunsthaus zu bauen. Mit dem Areal des ehemaligen Kantonsspitals in Zug konnte auch ein geeigneter Standort gefunden und im kantonalen Richtplan festgesetzt werden. Beim anschliessenden Aufbau einer Projektorganisation kam es dann allerdings zu Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Trägerschaft des bestehenden Kunsthauses über die Weiterentwicklung des Projektes (s. Medienmitteilung vom 7.2.2014). Der Kanton und die Stadt Zug verlangten daraufhin eine Lagebeurteilung und ein Vorgehenskonzept unter externer Leitung. Zu diesem Zweck wurden mit Thomas Held und Peter Ess zwei ausgewiesene Fachleute beigezogen.
Wichtige Entscheidungsgrundlagen erarbeitet
Held und Ess führten in den vergangenen Monaten zahlreiche Gespräche mit den Kunsthausverantwortlichen und weiteren Kreisen, um die verschiedenen Interessen zu evaluieren. Zudem leisteten sie Unterstützung bei der Erarbeitung eines Businessplanes für das neue Kunsthaus Zug. Die umfangreichen Arbeiten erbrachten nicht nur wichtige Entscheidungsgrundlagen, sondern auch einen Konsens über den Projektinhalt und die ungefähren Kosten des Vorhabens. Vergangene Woche haben sich nun der Regierungsrat und der Stadtrat von Zug in einer gemeinsamen Sitzung mit den Empfehlungen der Fachexperten befasst und Beschlüsse gefasst.
Mäzenatentum oder Sponsoring
Ausgehend vom aktuellen Raumprogramm ist beim Bau des neuen Kunsthauses Zug mit Kosten von rund 45 Millionen Franken zu rechnen. Ursprünglich war vorgesehen, die Kosten zwischen den drei Partnern Kanton/Gemeinden, Stadt Zug und Zuger Kunstgesellschaft zu dritteln. Angesichts des Investitionsbetrags erachten es die Exekutiven von Kanton und Stadt Zug jedoch als zwingend, eine vierte, private Kraft in die Finanzierung einzubinden. Bei der Bemessung des Beitrags geht man von mindestens 15 bis 20 Millionen Franken aus, die via Mäzenatentum oder Sponsoring in die Public-Private-Partnership einzubringen sind.
Beteiligung der öffentlichen Hand
Darüberhinaus wird vom Kunsthaus eine Zusicherung erwartet, dass mit weiteren sieben Millionen Franken von Donatorenseite gerechnet werden kann. Der Kanton böte als Grundeigentümer des ehemaligen Kantonsspitalareals im Gegenzug an, das Bauareal zu einem moderaten Baurechtszins zur Verfügung zu stellen. Was die künftigen Betriebskosten angeht, sind Kanton und Stadt Zug bereit, weiterhin einen Teil beizusteuern. Voraussetzung dafür ist jedoch das erwähnte Zustandekommen der Public-Private-Partnership. Zudem sollen die Gemeinden angemessen in die Finanzierung der Betriebskosten einbezogen werden.
Organisation
In Bezug auf die künftige Organisation des neuen Kunsthauses schlagen die Experten Held und Ess die Einsetzung eines CEO vor. Dies vor allem deshalb, weil sich mit der Neupositionierung des neuen Kunsthauses auch die Anforderungen in kaufmännischer Hinsicht wesentlich erhöhen werden. Der Regierungs- und der Stadtrat teilen diese Auffassung und schliessen sich der Empfehlung an.
Bebauungsplanverfahren
Der Standort des neuen Kunsthauses auf dem Areal des ehemaligen Kantonsspitalareals ist seit anderthalb Jahren in ein Bebauungsplanverfahren eingebunden. Hätte man die nun getroffenen Entscheide abwarten wollen, wäre eine Sistierung des Verfahrens nötig gewesen. Um eine Verzögerung zu vermeiden, beschloss die Baudirektion, das entsprechende Baufeld für das Kunsthaus oder einen anderen öffentlichen Zweck mit Ausstrahlung zu reservieren. Damit konnten die beiden Verfahren voneinander entkoppelt werden. Der Bebauungsplan soll nun wie geplant dem Grossen Gemeinderat der Stadt Zug zur Beratung vorgelegt werden. Nach der ersten Lesung wird der Bebauungsplan öffentlich aufgelegt und voraussichtlich Ende 2014 vom Stadtparlament beschlossen. Abschliessend wird der Regierungsrat das Planungsinstrument genehmigen.
Baudirektion
Weitere Auskünfte:
- Heinz Tännler, Baudirektor des Kantons Zug, 041 728 53 01; heinz.taennler@zg.ch
- Dolfi Müller, Stadtpräsident Zug, 041 728 21 01; dolfi.mueller@stadtzug.ch
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Neuer Zielkurs für das Kunsthaus Zug am See | 25.08.2014 |