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14.04.2010

Umbau des Zuger Zeughauses bewilligt

14.04.2010

Medienmitteilung vom 14. April 2010

Dem Umbau des kantonalen Zeughauses in Zug steht nichts mehr im Weg. Der Zuger Stadtrat hat am Dienstag die Baubewilligung erteilt.

Freude bei der Baudirektion des Kantons Zug und beim Zuger Obergericht: Am Dienstag hat der Stadtrat von Zug die Baubewilligung für den Umbau des kantonalen Zeughauses an der Kirchenstrasse in Zug erteilt. Damit steht dem Baubeginn des Vorhabens Mitte Mai dieses Jahres nichts mehr im Weg.

Beschleunigtes Verfahren
Das Zeughaus, das bisher verschiedenen Ämtern des Kantons als Domizil gedient hatte, wird nach dem Umbau dem Obergericht zur Verfügung stehen. Damit will der Kanton der Raumnot begegnen, die gegenwärtig bei den Zuger Gerichten besteht. Um den politischen Prozess zu beschleunigen, hat die Baudirektion erstmals den Weg des "einstufigen Verfahrens" gewählt. Dazu Baudirektor Heinz Tännler: "Wir haben dem Kantonsrat einen umfassenden Objektkredit von 13,55 Mio. Franken vorgelegt. Das hatte den Vorteil, dass wir gegenüber der herkömmlichen Aufsplittung in Projektierungs- und Baukredit gegen ein Jahr an Zeit gewinnen konnten."

Studienbibliothek im Sockelgeschoss
Im Frühjahr 2009 fiel zudem der Entscheid, im Sockelgeschoss eine Erweiterung der benachbarten Stadt- und Kantonsbibliothek vorzusehen und eine moderne Studienbibliothek einzurichten. Diesem Vorhaben stimmten sowohl der Kantonsrat als auch der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug zu. "Dank dieser schnellen Entscheide konnten wir die Umbaupläne für das Obergericht und die Studienbibliothek rechtzeitig vereinen und der Bewilligungsbehörde als Gesamtpaket vorlegen", so Heinz Tännler.

Erfolgreiche Koordination
Die jetzt vorliegende Baubewilligung schliesst eine Planungsphase ab, die in höchst sportli-chem Tempo zurückgelegt wurde. Für den Baudirektor ist dies umso beachtlicher, als während des politischen Prozesses eine ganze Reihe von Kommissionen von Stadt und Kanton Zug einbezogen werden mussten. "Für die erfolgreiche Koordination darf ich den Fachleuten der Baudirektion ein Kränzchen winden." Was nun noch ansteht, ist die Ausschreibung des Wett-bewerbes für die Umgebungsgestaltung.


Baudirektion



Weitere Auskünfte:
Heinz Tännler, Regierungsrat
Tel. 041 728 53 01
E-Mail: heinz.taennler@zg.ch

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Typ Titel Dokumentart
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