Baubewilligung für die Tangente Zug/Baar
Medienmitteilung vom 9. Oktober 2014
Die Tangente Zug/Baar hat ein weiteres Etappenziel erreicht. Mit der Baubewilligung und den nötigen Nebenbewilligungen liegen nun alle Entscheide vor, die es für die abschliessende Detailplanung und die Realisierung dieser Kantonsstrasse braucht. Bevor die Arbeiten fortgesetzt werden können, muss indes das Dossier nochmals öffentlich aufgelegt werden.
Die Baudirektion des Kantons Zug hat am 30. September 2014 die Baubewilligung für die Tangente Zug/Baar erteilt und gleichzeitig alle nötigen Nebenbewilligungen eröffnet. Bei diesen Nebenbewilligungen geht es konkret um die Festlegung der Baulinien, um gewässerschutzrechtliche Bewilligungen, um die Zustimmung zum Bauen ausserhalb der Bauzone und um weitere Entscheide. Damit sind nun alle Rahmenbedingungen fixiert, die es für die Detailprojektierung und die anschliessende Realisierung der neuen Kantonsstrasse braucht.
Einsprachen weitgehend bereinigt
Den Beschlüssen der Baudirektion gingen mehrmonatige Verhandlungen mit Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern sowie mit weiteren Personen voraus. Sie hatten im Herbst 2012 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, gegen das Strassenbauprojekt Einsprache zu erheben. Die vorgebrachten Einwände liessen sich weitgehend berücksichtigen, so dass mit vielen Einsprechenden eine Einigung erzielt werden konnte.
Nochmalige öffentliche Auflage
Laut eidgenössischem Umweltschutzrecht sind die Unterlagen nun nochmals öffentlich aufzulegen, um die Projektanpassungen und die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung bekannt zu machen. Die Baudirektion hat im Amtsblatt vom 10. Oktober 2014 darauf hingewiesen. Ab diesem Datum kann das Dossier während 30 Tagen bei der Baudirektion, der Gemeinde Baar oder der Stadt Zug eingesehen werden. Allfällige Beschwerden sind mit den erforderlichen Beweismitteln während der öffentlichen Auflage an das Verwaltungsgericht zu adressieren.
Weiteres Vorgehen
Sobald die Baubewilligung und die weiteren Entscheide rechtskräftig werden, kann das kantonale Tiefbauamt die Detailprojektierung der Tangente Zug/Baar fortführen und rund anderthalb bis zwei Jahre später mit dem Bau der wichtigen Verbindung in die "Berggemeinden" beginnen.
Baudirektion
Weitere Auskünfte:
Heinz Tännler, Regierungsrat
Tel. 041 728 53 01
heinz.taennler@zg.ch
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Baubewilligung für die Tangente Zug/Baar | 09.10.2014 |