Beleuchtung auf der Schochenmühlestrasse Baar
Medienmitteilung vom 18. Mai 2017
Der Kanton Zug passt die Beleuchtung entlang der Schochenmühlestrasse zwischen der Steinhauserstrasse in Zug und der Nordstrasse in Baar an.
Das Beleuchtungsreglement des Kantons Zug sieht vor, die Beleuchtung von Kantonsstrassen auf den bebauten Innerortsbereich zu beschränken. Ziel der Regelung ist es, Energie zu sparen und unnötige Lichtemissionen (Lichtverschmutzung) zu vermeiden. Das heisst: Es wird eine umweltschonende Beleuchtung angestrebt, indem Notwendigkeit, Umfang, Lichtintensität, Lichtfarbe, Betriebszeiten und Auswirkungen auf die Natur berücksichtigt werden.
Teilweise Abschaltung der öffentlichen Beleuchtung
Gestützt auf das Beleuchtungsreglement wird deshalb die Beleuchtung auf der Schochemühlestrasse im Abschnitt Schochenmühle bis Höhe Lorzenbrücke Altgasse, Gemeinde Baar, am 22. Mai 2017 abgeschaltet und rückgebaut. Die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer ist trotzdem gewährleistet. Dieser Streckenabschnitt wird auch von Fussgänger respektive Velofahrer wenig benützt. Ausserdem ist das Tempo auf dieser Strasse auf 60 Stundenkilometer beschränkt.
Die Beleuchtung im Siedlungsgebiet Schochenmühle, welche im Jahr 2016 mit energieeffizienten LED-Leuchten ausgerüstet wurde, bleibt hingegen in Betrieb. Der Abschnitt Steinhauserstrasse bis Schochenmühle ist bereits unbeleuchtet.
Baudirektion
Weitere Auskünfte:
Andreas Defuns,
Telefon 041 728 48 59
Abteilungsleiter Strassenunterhalt