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10.07.2015

Das 'Autoarme Zentrum' der Umfahrung Cham-Hünenberg im Fokus

10.07.2015
Das 'Autoarme Zentrum' der Umfahrung Cham-Hünenberg im Fokus

Medienmitteilung vom 10. Juli 2015

Die öffentliche Auflage des Baugesuchs für die Umfahrung Cham-Hünenberg hat rund 125 Einsprachen ausgelöst. Bei einem Grossteil davon steht das Begehren im Zentrum, den Perimeter des 'Autoarmen Zentrums' weiter zu fassen. Die Baudirektion wird nun die Behandlung der Einsprachen aufnehmen.

Mit der Ausschreibung im Amtsblatt vom 5. Juni 2015 begann das Baubewilligungsverfahren für die Umfahrung Cham-Hünenberg. Die relevanten Dokumente lagen danach während 30 Tagen öffentlich auf und konnten bei den angegebenen Amtsstellen und via Internet eingesehen werden. Wer sich von den Plänen oder vom Baugesuch besonders berührt fühlte, konnte bis zum 6. Juli dieses Jahres Einsprache erheben. Dazu mussten die betreffenden Personen oder Organisationen jedoch den Nachweis erbringen, über ein schutzwürdiges Interesse am Ausgang des Verfahrens zu verfügen.

Perimeter des Autoarmen Zentrums im Fokus
Vier Tage nach Ablauf der Einsprachefrist zieht Baudirektor Heinz Tännler eine erste Bilanz: «Insgesamt sind rund 125 Einsprachen eingegangen. Bei den meisten handelt es sich um Begehren von Einzelpersonen. Mit dabei sind aber auch Eingaben von Organisationen und Verbänden. Schliesslich haben wir verschiedene Sammeleinsprachen erhalten.» Inhaltlich dominiert laut Landammann Tännler die Forderung, den Perimeter des 'Autoarmen Zentrums' auszuweiten. Daneben gebe es eine Vielzahl an Einzelbegehren, bei denen private Interessen wie Lärmschutz und Ähnliches im Vordergrund stünden.

Aufnahme der Einsprachebehandlungen
Die Baudirektion als Bewilligungsbehörde wird nun zunächst die Einsprachelegitimation der verschiedenen Absender prüfen und danach mit den Berechtigten Kontakt aufnehmen. Heinz Tännler: «Ziel wird es sein, einvernehmliche Lösungen zu finden. Sobald die Behandlung abgeschlossen ist und die Einspracheentscheide vorliegen, werden wir den Beschluss über die Baubewilligung eröffnen. Ich rechne damit, dass dies in rund zwei Jahren der Fall sein wird.» Der weitere Projektfortschritt wird dann davon abhängen, ob gegen die Baubewilligung, die Einspracheentscheide oder gegen Nebenbewilligungen Rechtsmittel ergriffen werden und welche Instanzen sich damit beschäftigen müssen. Je nachdem können diese Verfahren weitere Zeit in Anspruch nehmen.

Ausführungsprojekt und Bau
Ist die Baubewilligung einmal rechtskräftig, folgt die Ausarbeitung des Ausführungsprojekts sowie die Vergabe der Arbeiten, was rund zwei Jahre dauern wird. Der anschliessende Bau wird rund drei Jahre beanspruchen. Nach der Inbetriebnahme der UCH ist es schliesslich an den Gemeinden, die Umgestaltungsmassnahmen im Bereich des 'Autoarmen Zentrums' und der Eichmattstrasse auszuführen.

Baudirektion

Weitere Auskünfte:
Heinz Tännler, Landammann
Tel. 041 728 53 01; heinz.taennler@zg.ch

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