Kanton Zug prüft Beleuchtung an Fussgängerstreifen
Medienmitteilung vom 17. Februar 2012
Um die Fussgängerstreifen auf den Zuger Kantonsstrassen noch sicherer zu machen, lassen die zuständigen Direktionen die Beleuchtungssituation überprüfen. Wo möglich, werden Sofortmassnahmen ergriffen.
Die landesweite Diskussion rund um die Sicherheit auf Fussgängerstreifen veranlasste auch die Zuger Bau- und die Sicherheitsdirektion, eine Standortbestimmung vorzunehmen. Dies, obwohl der Kanton Zug schon seit 2006 systematisch prüft, inwieweit die Fussgängerstreifen auf Kantonsstrassen den verkehrstechnischen Normen genügen (Medienmitteilung vom 22.12.2011). Da diese umfassenden Abklärungen jedoch recht aufwändig sind, haben die beiden Direktionen beschlossen, einen Sicherheitsaspekt beschleunigt zu untersuchen - jenen der Beleuchtung.
Licht schafft gute Sicht
Für die Sicherheit auf Fussgängerstreifen ist die Beleuchtung elementar, speziell in den Wintermonaten sowie bei schlechter Witterung. Denn gutes Licht schafft die Voraussetzung, dass selbst dunkel gekleidete Personen für den rollenden Verkehr rechtzeitig zu erkennen sind. Das fällt namentlich bei Kantonsstrassen ins Gewicht, auf denen in der Regel höhere Tempolimiten gelten und die Bremswege somit länger sind. Zudem verlassen sich Personen an Fussgängerstreifen auch ausserorts oft auf ihr Vortrittsrecht, was bei mangelhaften Lichtverhältnissen mit fatalen Folgen verbunden sein kann.
Mehr als 300 Fussgängerstreifen im Check
Die beteiligten Direktionen werden externen Firmen den Auftrag erteilen, die Beleuchtung der Fussgängerstreifen auf Kantonsstrassen zu analysieren. Von den insgesamt 340 Übergängen werden allerdings nur jene begutachtet, die vor 2005 erstellt worden sind. Alle später realisierten Übergänge entsprechen den aktuellen Normen und garantieren für optimale Lichtverhältnisse. Ergänzend zu den Fussgängerstreifen auf Zuger Kantonsstrassen werden auch die rund 100 gemeindlichen Streifen untersucht, die im Einmündungsbereich zu Kantonsstrassen liegen.
Sofortmassnahmen wo möglich
Die Analyse der Beleuchtungssituation wird ein bis zwei Jahre in Anspruch nehmen. Die Direktionen wollen indes nicht bis zum Vorliegen aller Resultate zuwarten. Vielmehr soll bei leicht behebbaren Mängeln, wenn z.B. nur die Leuchtstärke erhöht werden muss, sofort gehandelt werden.
Sanierungspakete für aufwändigere Massnahmen
In all jenen Fällen, wo umfassendere Interventionen nötig sind, soll das Resultat der verkehrstechnischen Prüfung abgewartet und dann ein Sanierungspaket geschnürt werden. Dieses kann je nach Situation eine ganze Reihe von Massnahmen umfassen, so zum Beispiel den Bau von Mittelinseln, die Veränderung von Markierungen, das Versetzen von neuen Kandelabern usw. Wie eingangs erwähnt, ist die verkehrstechnische Prüfung der Fussgängerstreifen seit 2006 im Gang. Sie wird weiterhin systematisch vorangetrieben.
Baudirektion und Sicherheitsdirektion
Weitere Auskünfte:
Heinz Tännler, Baudirektor
Tel. 041 728 53 01
E-Mail: heinz.taennler@zg.ch
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