Navigieren auf Kanton Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation
  • Aktuell
  • Langvariante der Umfahrung Unterägeri begutachtet
05.07.2012

Langvariante der Umfahrung Unterägeri begutachtet

05.07.2012
Bild Legende:

Medienmitteilung vom 5. Juli 2012

Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission ENHK hat keine grundsätzlichen Einwände mehr, die Umfahrung Unterägeri in Form einer Langvariante Neuägeri zu planen. Damit ist der Weg für einen Variantenvergleich frei.

Wichtiger Entscheid für die geplante Umfahrung Unterägeri: Gegen eine Langvariante Neuägeri gibt es aus Sicht des nationalen Ortsbild- und Landschaftsschutzes nichts mehr einzuwenden. Dies geht aus einem Schreiben hervor, das die Baudirektion dieser Tage von der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission ENHK erhalten hat.

Absage an erste Pläne
Noch im November 2011 kam die Kommission zu einem ganz anderen Schluss. Sie beantragte, die beiden Langvarianten 10 (Portal westlich der Spinnerei) und N (Portal im Bereich Sagenmattli in Neuägeri) fallen zu lassen und nur die ursprüngliche Richtplanvariante 10a weiter zu verfolgen. Im damaligen Gutachten hiess es, die westlichen Zufahrten der Langvarianten würden die Landschaft und das Ortsbild von nationaler Bedeutung (BLN-Gebiet, ISOS-Ortsbild) schwerwiegend beeinträchtigen.

Überarbeitung bringt die Wende
Die Baudirektion liess daraufhin die Langvariante N anhand der ENHK-Kritikpunkte überarbeiten. Entstanden ist dabei eine landschaftlich optimierte Variante N+. Sie sieht unter anderem vor, dass die Lüftungszentrale neu in den Berg zu liegen kommt. Dadurch wird es möglich, den Kreisel gegen den Hang zu verschieben und zu redimensionieren. Das Portal kann auf diese Weise wesentlich einfacher und ohne umfangreiche Betonwände gestaltet werden. Zudem vergrössert sich der Abstand des Kreisels von der Lorze. Die zahlreichen Verbesserungen anerkennt auch die ENHK und spricht in ihrer Wiedererwägung von "wesentlichen Vorteilen" gegenüber der ursprünglichen Planung.

Wie weiter?
Das Plazet aus Bern macht es nun möglich, die Motion für eine Langvariante, die der Kantonsrat am 2. Juli 2009 erheblich erklärt hatte, weiter zu bearbeiten. Konkret wird der Regierungsrat die optimierte Langvarianten N+ (Neuägeri) mit der Variante 10a (Linienführung gemäss Richtplan) vergleichen und dem Kantonsrat Bericht erstatten müssen. Welche Variante definitiv weiterverfolgt wird, darüber hat anschliessend das Parlament zu befinden. Entscheidet es sich für die Langvariante, muss zunächst der Richtplan entsprechend angepasst werden. Zudem wäre bei der weiteren Planung und beim Bauprozess sicherzustellen, dass das Vorhaben der gesetzlich geforderten grösstmöglichen Schonung entspricht.

Baulinienverfahren löst Variantendiskussion aus
Die Umfahrung Unterägeri ist seit 2004 Bestandteil des kantonalen Richtplanes. Der Kantonsrat wies das Vorhaben damals der zweiten Priorität zu. Aufgrund von Vorstudien entschied das Parlament 2008, die Linienführung der Variante 10a (Westportal im Bereich Alte Landstrasse) im Richtplan festzusetzen. Damit sollte die Grundlage geschaffen werden, um den Raum für das Vorhaben zu sichern. Im Gefolge zahlreicher Einsprachen gegen die aufgelegten Baulinien und einer intensiven öffentlichen Diskussion kamen schliesslich neue Varianten ins Spiel, so auch die Langvarianten 10 (Innere Spinnerei) und N (Neuägeri). Diese veranlassten sechs Kantonsräte und zehn Mitunterzeichner/innen, am 6. April 2009 eine Motion einzureichen und vom Regierungsrat einen Variantenvergleich zu verlangen. Im Rahmen dieser Abklärungen liess die Baudirektion die Langvarianten von der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission ENHK vorprüfen, weil die westlichen Portale sowohl eine Landschaft als auch ein Ortsbild von nationaler Bedeutung tangieren (BLN-Gebiet, ISOS-Ortsbild).


Baudirektion

 


Weitere Auskünfte:
Heinz Tännler, Baudirektor
Tel. 041 728 53 01; E-Mail: heinz.taennler@zg.ch
 

Weitere Informationen

hidden placeholder

Aktuell TBA

Fusszeile

Deutsch