Bushaltestellen mit Markierungen für Sehbehinderte
Sehbehinderte sollen den öffentlichen Verkehr möglichst ohne Einschränkung nutzen können. An Bushaltestellen sollen sie sich mit speziellen Markierungen besser zu Recht finden. Die Baudirektion wird an über 200 Bushaltestellen im Kanton Zug diese Markierungen im laufenden und im kommenden Jahr anbringen lassen.
Nach dem eidgenössischen Behindertengleichstellungsgesetz dürfen Menschen mit Behinderung wegen ihrer eingeschränkten Mobilität nicht benachteiligt werden. Der Grundsatz gilt auch im öffentlichen Verkehr. Die Baudirektion hat in Zusammenarbeit mit der Blindenschule Sonnenberg in Baar geprüft, wie die Bushaltestellen im Kanton Zug für Sehbehinderte besser eingerichtet werden können. Das ist mit sogenannten taktilen Erkennungsfeldern im Ausmass von jeweils 90 cm x 90 cm möglich. Es sind auf dem Boden aufgespritzte Felder, die mit ihren weissen, erhabenen Linien auch für Sehbehinderte wahrnehmbar sind. Bis 2011 sollen vorerst 207 Haltestellen angepasst werden, die restlichen rund 40 folgen später, weil sie von Strassensanierungen betroffen sind und eine Markierung erst danach erfolgen soll.
Die Sehbehinderten werden die Erleichterung schätzen. Mit konsequenten Schritten vollzieht der Kanton das Behindertengleichstellungsgesetz.
Baudirektion
Auskunft:
Baudirektor Heinz Tännler
Tel. 041 728 53 01 oder 079 223 81 66
heinz.taennler@zg.ch
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