Navigieren auf Kanton Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation
  • Aktuell
  • Spatenstich zum Ausbau des Littibachs in Baar
03.02.2014

Spatenstich zum Ausbau des Littibachs in Baar

03.02.2014
Spatenstich zum Ausbau des Littibachs in Baar
Bild Legende:
Spatenstich beim Littibach in Baar

Medienmitteilung vom 3. Februar 2014

Die Baudirektion hat heute mit dem Ausbau des Littibachs in Baar begonnen. Anlässlich des Spatenstichs wies Baudirektor Heinz Tännler auf das doppelte Ziel des Vorhabens hin: erstens den Hochwasserschutz zu verbessern und zweitens den Bach zu renaturieren. Für das Projekt hat der Kantonsrat 5,2 Millionen Franken beschlossen.

"Heute zeigt er uns sein freundliches Gesicht", so Baudirektor Heinz Tännler zum ruhig dahinfliessenden Littibach in Baar. "Aber das scheinbar harmlose Gewässer kann auch ganz anders. In der jüngeren Vergangenheit ist es gleich mehrfach über die Ufer getreten und hat dabei erhebliche Sachschäden verursacht." Der Unterlauf des Bachs sei zwar 1976 ausgebaut und kanalisiert worden, so der Baudirektor. "Aber die harte und gleichförmige Verbauung zwischen dem Gebiet Büni und der Mündung in die Lorze hat das Überschwemmungsrisiko eher noch erhöht. Zudem hat man den Abfluss damals nur für ein 10-jährliches Hochwasser dimensioniert." Angesichts dieser Ausgangslage habe die Baudirektion in den letzten Jahren ein Projekt erarbeitet, um den Hochwasserschutz zu verbessern und den Bach gleichzeitig wieder in einen möglichst naturnahen Zustand zurückzuversetzen.

Baubeginn mit Spatenstich
"Mit dem heutigen Spatenstich können wir dieses wichtige Wasserbauprojekt in Angriff nehmen", freut sich der Zuger Baudirektor. "Verläuft alles nach Plan, werden die Hauptarbeiten Ende 2014 abgeschlossen sein. 2015 sind dann noch Fertigstellungsarbeiten vorzunehmen." Für die Umsetzung des Vorhabens steht dem kantonalen Tiefbauamt ein Kantonsratskredit von 5,2 Millionen Franken zur Verfügung. Der Bund wird sich mit einem mutmasslichen Betrag von einer Million Franken an den Kosten beteiligen.

Dialog mit Beteiligten
Umfassende Wasserbauprojekte wie dasjenige beim Littibach sind in der Regel mit Landbedarf verbunden und meist tangieren sie auch die Bewirtschaftung der anstossenden Parzellen. Die Baudirektion hat deshalb die beteiligten Grundeigentümer/innen dreimal zu Informationsveranstaltungen eingeladen. Tännler: "Auf diesem Weg konnten wir in Erfahrung bringen, welche der erstellten Varianten den Bedürfnissen der Betroffenen am ehesten entspricht."

Verbesserung des Hochwasserschutzes
Die Bestvariante sieht laut Projektleiter Dominik Rossi eine ganze Reihe von Massnahmen vor. So wird zur Verbesserung des Hochwasserschutzes der 1,2 Kilometer lange Abschnitt zwischen den Gebieten "Büni" und "Spitzmattli" bei der Mündung in die Lorze ausgebaut. Konkret ist vorgesehen, die Sohle auf rund sieben Meter zu verbreitern und mit Kiesmaterial natürlich auszugestalten. Zudem wird auf der ganzen Länge der Bachquerschnitt vergrössert, indem die Ufer stärker abgeflacht und die Abflussprofile unter den Brücken vergrössert werden. Rossi: "Die genannten Massnahmen werden künftig ausreichen, um auch Hochwasser zu bewältigen, die statistisch nur alle 50 Jahre zu erwarten sind."

Renaturierung
Der Ausbau des Littibachs soll aber nicht nur vor Überschwemmung schützen. Er soll auch dazu dienen, den vom zürcherischen Kappel am Albis herkommenden Bach in einen naturnäheren Zustand zu versetzen. So ist geplant, die verbeiterte Sohle mit weiteren Naturelementen zu versehen. Laut Projektleiter Dominik Rossi ist dabei an Kiesbänke und Wurzelstöcke zu denken, aber auch an Kleinbuhnen und Faschinen. "Diese Strukturen beleben einerseits das Gerinne, andererseits verbessern sie die Voraussetzungen für Fische, Unterstände zu finden und im Bach aufzusteigen." Der "Fischwanderung" dienen auch lokale Massnahmen wie etwa der Ersatz des alten Wehrs bei der Sägerei Büni durch eine Blockrampe oder der verbesserte Fischeinstieg von der Lorze in den Littibach. Im dortigen Naturschutzgebiet "Spitzmattli" wird zudem das bestehende Überlaufgerinne etwas abgesenkt, was den angrenzende Auenwald häufiger mit Wasser versorgt und ökologisch aufwertet.

Anpassung des Strassenverlaufs
Abschliessend erinnerte Baudirektor Heinz Tännler an Auflagen des Gesetzgebers. "Bei baulichen Massnahmen an Gewässern verlangt die entsprechende Gewässerschutzgesetzgebung, dass der umgebende Raum in einem vorgeschriebenen Abstand zu sichern und freizuhalten ist." Im Falle des Littibachs heisst das, dass die Deinikonerstrasse an zwei Stellen um bis zu 12 Metern verlegt werden muss. Es betrifft dies den Abschnitt westlich des gleichnamigen Weilers und die Strecke von Deinikon bis zum Waldrand (Hegiwald/Breitholz). In den genannten Abschnitten müssen auch die Werkleitungen neu verlegt werden. Im Weiler Deinikon führt die Strasse weiterhin direkt dem Littibach entlang, wird künftig aber für Fussgänger/innen mit einem Geländer gesichert.

Baudirektion

 

Weitere Auskünfte:
Heinz Tännler, Regierungsrat; Tel. 041 728 53 01; heinz.taennler@zg.ch

Internet: www.zg.ch/littibach

Downloads

Downloads
Typ Titel Dokumentart
Medienmitteilung zum Spatenstich beim Littibach in Baar

Weitere Informationen

hidden placeholder

Aktuell TBA

Fusszeile

Deutsch