Stadttunnel Zug wird aus den Planungsinstrumenten gestrichen
Medienmitteilung vom 7. Dezember 2016
Am 14. Juni 2015 lehnten die Stimmberechtigten des Kantons Zug den Objektkredit für den Stadttunnel Zug und das ZentrumPlus mit einem Nein-Anteil von 63 Prozent ab. Dieser Volksentscheid hat nun zur Folge, dass verschiedene Planungsinstrumente des Kantons angepasst werden müssen. Nach der öffentlichen Mitwirkung der Bevölkerung und gestützt auf den Bericht und Antrag des Regierungsrats vom 21. März 2016 hat der Kantonsrat am 10. November 2016 die Einträge zum Stadttunnel aus dem kantonalen Richtplan gestrichen. Des Weitern gilt es nun, die Baulinien für das Vorhaben aufzuheben und die dagegen erhobenen Einsprachen abzuschreiben. Schliesslich muss das Projekt aus der Erdwärmenutzungskarte entfernt werden. Der Eintrag hatte den Zweck, den geplanten Baubereich von Erdsonden frei zu halten.
Nachführung beschlossen
Der Regierungsrat stimmte diesen weiteren Vollzugsmassnahmen zu. Er hat das Amt für Umweltschutz angewiesen, den Stadttunnel Zug und das ZentrumPlus aus der Erdwärmenutzungskarte zu streichen. Noch anfechtbar ist dagegen sein Beschluss, die Baulinien aufzuheben und die entsprechenden Einsprachen als gegenstandslos abzuschreiben. Gegen diesen regierungsrätlichen Entscheid kann beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden. Einer allfälligen Beschwerdeschrift ist ein Antrag beizufügen und dieser ist zu begründen.
Baudirektion
Weitere Auskünfte:
Urs Hürlimann, Regierungsrat
Tel. 041 728 53 01
urs.huerlimann@zg.ch