Tempo-30-Versuch auf der Grabenstrasse in Zug
Medienmitteilung vom 26. Januar 2017
Die Baudirektion des Kantons Zug wird vom Mai bis September 2017 auf der Grabenstrasse Lärmmessungen und einen befristeten Tempo-30-Versuch machen. Kürzlich hat der Baudirektor die früheren Beschwerdeführenden sowie Verkehrsverbände über das weitere Vorgehen bezüglich Tempo 30 auf der Grabenstrasse in Zug informiert.
Anwohner der Grabenstrasse in Zug verlangten mit einer Beschwerde vor Bundesgericht die Einführung von Tempo 30 auf diesem Kantonsstrassenteilstück der Hauptverkehrsachse durch das Stadtzentrum. Das Bundesgericht hiess am 3. Februar 2016 die Beschwerde mit 3 zu 2 Stimmen teilweise gut. In den letzten Monaten hat die Baudirektion das Urteil des Bundesgerichts im Detail analysiert und die weiteren Schritte für einen Versuch vorbereitet.
Als erstes entschied sich die Baudirektion in Absprache mit den früheren Beschwerdeführenden für ein Ingenieurbüro. Vertreter der Baudirektion besprachen ferner an einer Sitzung mit Vertretern des Bundesamts für Umwelt (BAFU) und der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA) die Anordnungen des Bundesgerichts, um die einzelnen Ausführungsschritte entsprechend einzuleiten zu können.
Versuchsstart im Mai
Demnächst wird die Baudirektion dem Tempo-30-Versuch im Zuger Amtsblatt ausschreiben. Sollten Einsprachen gegen den Versuch eingehen, wäre der ganze Terminplan obsolet. Sofern aber keine Einsprachen eingehen, wird Ende April 2017 das kantonale Tiefbauamt mit dem beauftragten Ingenieurbüro den Ist-Zustand, das heisst die Lärm und Luftbelastung, mit Tempo 50 dokumentieren. Anschliessend wird auf der Grabenstrasse neu Tempo 30 km/h eingeführt. In Begleitung werden die Signalisation und die weiteren Markierungen auf der Strasse provisorisch angepasst, damit die Verkehrsteilnehmenden auf die Signalisationsänderung reagieren und die Temporeduktion auch optisch wahrnehmen können. Im Zeitraum vom Juni bis September 2017 werden, jedoch nur in einem Zeitfenster von drei Wochen, Messungen in Bezug auf Lärm und Luft durchgeführt respektive das Verkehrsverhalten aller Verkehrsteilnehmer erfasst. Dieser Zeitraum wurde derart breit gefasst, damit auf die Witterungsverhältnisse (für den Versuch sollte es möglichst trocken sein) reagiert werden kann, da jene Einfluss auf die Messwerte nehmen können. Sobald die erforderlichen Messungen – bestenfalls bereits drei Wochen nach Einführung von Tempo 30 – erfolgreich vorgenommen wurden, wird die Grabenstrasse wieder in ihren heutigen Zustand versetzt und es wird wieder Tempo 50 gelten.
Resultate bis März 2018
Anhand der Resultate der Messungen werden anschliessend lärmmindernde Massnahmen geprüft. Die Messungen an der Grabenstrasse dienen somit als Entscheidungsgrundlagen für deren Lärmsanierung, können aber auch für die Lärmsanierung anderer Strassen herangezogen werden. In diesem Verfahren werden wieder alle Parteien ihre Rechte wahrnehmen können. Über den gesamten Zeitraum wird ein Kommunkationskonzept aufrechterhalten, damit alle Betroffenen und die Bevölkerung informiert sind. Die Auswertungen sollen im März 2018 verfügbar sein.
Kürzlich informierte die Baudirektion die früheren Beschwerdeführenden und Vertreter von Verkehrsverbänden über das weitere Vorgehen. Wie Baudirektor Urs Hürlimann erklärt, haben diese die weiteren Schritte begrüsst. Auch das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) begrüsst den Ablauf des Tempo-30-Versuchs auf der Grabenstrasse und ist bereit, sich an den Kosten des Kantons von rund 250'000 Franken zu beteiligen.
Die Beschwerdeführenden sowie die interessierten Verkehrsverbände werden, so Urs Hürlimann, von der Baudirektion immer wieder über weiteren Schritte auf dem Laufenden gehalten.
Baudirektion
Weitere Auskünfte:
Urs Hürlimann, Regierungsrat Telefon: 041 728 53 01
urs.huerlimann@zg.ch