Umfahrung Cham–Hünenberg: Baubewilligung erteilt
Medienmitteilung vom 18. Januar 2018
Der Regierungsrat hat die Baulinien für die Umfahrung Cham–Hünenberg (UCH) festgelegt und die Umweltverträglichkeit des Projekts festgestellt. Die Baudirektion eröffnet nun diesen Entscheid zusammen mit der Baubewilligung, den Nebenbewilligungen und weiteren Entscheiden. Der Baubeginn ist nach der Inbetriebnahme der Tangente Zug/Baar (voraussichtlich 2021) vorgesehen.
Am 11. März 2007 sagten die Stimmberechtigen des Kantons Zug Ja zur Umfahrung Cham–Hünenberg. Die Baudirektion hat 2013 mit den kommunalen Behörden das Mitwirkungsverfahren eingeleitet und nach zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen. In den letzten Jahren wurden insgesamt 124 Einsprachen behandelt. Der Landerwerb erfolgte einvernehmlich; es waren keine Enteignungen erforderlich. Der Regierungsrat legte in der Zwischenzeit die Baulinien der UCH fest und prüfte die Umweltverträglichkeit. Die Baudirektion hat mit dem Regierungsrats-Entscheid die Baubewilligung, Nebenbewilligungen sowie weitere Entscheide eröffnet. Die entsprechenden Unterlagen sind den Betroffenen zugestellt worden respektive sie liegen öffentlich auf. Während den nächsten 30 Tagen haben Betroffene die Möglichkeit, beim Verwaltungsgericht eine Beschwerde einzureichen.
Ein Gemeinschaftswerk von Kanton und Gemeinden
Der Kanton Zug entwickelte die Umfahrung Cham–Hünenberg gemeinsam mit Cham und Hünenberg. Sie gewährleistet die von den Ennetseegemeinden vorgesehene Siedlungs- und Landschaftsentwicklung. «Die UCH ist ein unverzichtbarer Teil der kantonalen Verkehrsplanung», hält Baudirektor Urs Hürlimann fest. Sie entlaste die beiden Gemeinden Cham und Hünenberg vom Durchgangsverkehr. Zur Entlastung der Ortszentren vom Durchgangsverkehr braucht es aber auch wirkungsvolle flankierende Massnahmen im Ortszentrum von Cham und in Hünenberg, welche die Lebens- und Aufenthaltsqualität erhöhen, die Vorgaben für den öffentlichen Verkehr erfüllen und die Erreichbarkeit der Ennetseegemeinden sicherstellen.
Doch damit waren verschiedene Betroffene oder auch Organisationen nicht einverstanden und machten Einsprache. Insgesamt waren es 124 an der Zahl. Hauptkritikpunkt war die Ausdehnung des autoarmen Zentrums von Cham (86 Einsprachen). Weiter wurden das Projekt generell, die lokale Erschliessung und die Immissionen kritisiert oder abgelehnt. Durch die Einsprachen, die ganz oder teilweise gutgeheissen wurden, hat das Projekt weitere Verbesserungen erfahren.
Keine wesentlichen Änderungen am Projekt
Eine Etappierung des Projekts ist nicht vorgesehen. Sie würde auch dem Auftrag des Kantonsrats widersprechen. Obwohl seit der Volksabstimmung fast elf Jahre vergangen sind, müssen am Projekt keine wesentlichen Änderungen vorgenommen werden, betont Baudirektor Urs Hürlimann. «Alle Abschnitte werden wie vorgesehen umgesetzt.»
Baudirektion
Weitere Auskünfte:
Urs Hürlimann, Regierungsrat Telefon 041 728 53 00