Verkehrsführung in Cham: Gemeinsam zum Ziel
Medienmitteilung vom 20. Dezember 2012
Wie müssen die flankierenden Massnahmen zur Umfahrung Cham-Hünenberg angelegt sein, damit sie breite Anerkennung finden? Die kantonale Baudirektion, die Gemeinde Cham und die Gemeinde Hünenberg wollen sich der Frage im kommenden Jahr gemeinsam annehmen - und zwar mit Hilfe der Bevölkerung.
Am 2. November dieses Jahres gab die Baudirektion bekannt, dass das Bauprojekt für die Umfahrung Cham-Hünenberg vorerst nicht - wie ursprünglich geplant - öffentlich aufgelegt wird. Als Grund für die Verschiebung nannte Baudirektor Heinz Tännler die breite Opposition gegen Teile der flankierenden Massnahmen, namentlich gegen die vorgesehene Spange beim Neudorfcenter im Dorfkern von Cham. "In Absprache mit den Gemeinden Cham und Hünenberg haben wir entschieden, den Fächer bei den flankierenden Massnahmen nochmals zu öffnen und die Bevölkerung bei der Entwicklung einer Bestvariante zu beteiligen." Dieser Zwischenschritt, so Tännler weiter, habe sich schon andernorts bewährt. "Gerade bei Projekten, wo es darum ging, kantonale und gemeindliche Ziele zu verbinden, konnten wir von der öffentlichen Mitwirkung enorm profitieren und relativ schnell zu breit getragenen Lösungen vorankommen." Als Beispiel nannte der Baudirektor das Verfahren beim Stadttunnel Zug. "Die guten Erfahrungen in der Kantonshauptstadt haben uns bewogen, den Mitwirkungsprozess in Cham und Hünenberg ähnlich zu organisieren. Das heisst, wir haben uns mit den Gemeinden auf eine Vorgehensweise geeinigt und diese in einer Projekt-Governance schriftlich festgelegt."
Bewährte Organisation
Was die Organisation des Verfahrens betrifft, sieht das Konzept im Wesentlichen drei tragende Säulen vor. Die zentrale Säule ist selbstredend jene der Mitwirkung. Sie basiert auf zwei Plattformen: einem Begleitgremium für die organisierte Öffentlichkeit (Parteien, Verbände, IGs, usw.) und einem Verkehrsforum für die nicht organisierte Öffentlichkeit. Die zweite Säule bilden externe Fachbüros, die für die Vertiefung einzelner Fragen bzw. Zusatzabklärungen zur Verfügung stehen. Und die dritte Säule schliesslich umfasst jene Gremien, die den Prozess operativ steuern (Gesamtprojektleitung, Projektausschuss) und politische Entscheidungen treffen (Behördendelegation). In der Behördendelegation sind Exekutivmitglieder des Kantons und der beiden Gemeinden Cham und Hünenberg vertreten. Der Chamer Gemeinderat Markus Baumann begrüsst diese Art der Kooperation: "Sie bietet allen Interessen Gelegenheit, sich einzubringen und das Ergebnis aktiv mitzugestalten. Für uns ist dieses Vorgehen eine grosse Chance." Das gelte auch für Hünenberg, pflichtet Renate Huwyler, Vizepräsidentin des Gemeinderates, bei: "Obwohl sich das Mitwirkungsverfahren zum Grossteil um flankierende Massnahmen in der Nachbargemeinde Cham dreht, können wir von diesem Prozess nur profitieren. Denn die Umfahrung Cham-Hünenberg setzt eine Konsenslösung voraus."
Gut genutzte Zeit
Der Terminplan des Verfahrens sieht im Wesentlichen drei Phasen vor. Heinz Tännler: "In einem ersten Schritt wollen wir nochmals eine Auslegeordnung machen und alle möglichen Varianten zusammentragen. Zudem soll es in dieser Phase möglich sein, auch neue Ideen einzubringen." In einer zweiten Phase wird es darum gehen, das Variantenspektrum schrittweise einzugrenzen und verbliebene Varianten zu optimieren. Die dritte Phase schliesslich soll dazu dienen, eine letzte Auswahl von Möglichkeiten vertieft zu analysieren und eine Bestvariante zu bezeichnen. Tännler: "Aktuell gehen wir davon aus, das 'Ei des Kolumbus' bis spätestens Ende März 2014 gefunden zu haben. Ist dies der Fall, können wir das Bauprojekt der Umfahrung Cham-Hünenberg ein halbes Jahr später öffentlich auflegen." Der Mitwirkungsprozess wird somit maximal zwei Jahre in Anspruch nehmen - eine Zeitspanne, die der Chamer Gemeinderat Markus Baumann jedoch nicht beklagt: "Wenn es gelingt, mit Unterstützung der Bevölkerung eine breit getragene Lösung zu finden, dann kostet uns das wahrscheinlich weniger Zeit als ein beschwerlicher Gang durch die Rechtsinstanzen."
Transparenz entscheidend
Eine zentrale Voraussetzung für die Akzeptanz der flankierenden Massnahmen ist für Baudirektor Heinz Tännler die Transparenz des Verfahrens. "Die Bürgerinnen und Bürger sollen jederzeit die Möglichkeit haben, den Gang des Verfahrens nachzuvollziehen. Wir werden deshalb alle Sitzungen des Begleitgremiums, das zweimonatlich tagt, protokollieren und Auszüge davon ins Internet stellen. Ebenso werden wir die wichtigsten Ergebnisse der Verkehrsforen, zu denen wir die Öffentlichkeit zweimal pro Jahr einladen werden, bekannt machen." Im Übrigen wollen die Projektverantwortlichen die Medien regelmässig orientieren und bei Bedarf auch zusätzliche Zielgruppenveranstaltungen organisieren.
Baudirektion
Weitere Auskünfte:
Heinz Tännler, Regierungsrat
Tel. 041 728 53 01
E-Mail: heinz.taennler@zg.ch
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