Wichtige Etappe für die Umfahrung Cham-Hünenberg
Medienmitteilung vom 29. Mai 2015
In den vergangenen zwei Jahren haben öffentliche Mitwirkungsgremien flankierende Massnahmen für die Umfahrung Cham-Hünenberg (UCH) erarbeitet. Es sind dies das 'Autoarme Zentrum' in Cham und Tempo 30 auf der Eichmattstrasse in Hünenberg. Damit ist das Bau- und Auflageprojekt fertiggestellt. Nun folgt das Baubewilligungsverfahren des Kantons, eingeleitet durch die Amtsblattpublikation und die öffentliche Auflage der Gesuchsunterlagen vom 5. Juni bis 6. Juli 2015.
2007 haben die Zuger Stimmberechtigten dem Objektkredit für die Umfahrung Cham-Hünenberg (UCH) zugestimmt. Damit schufen sie die Voraussetzungen, die beiden Ortszentren vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Umfahrungsstrassen können jedoch nur dann ihre volle Wirkung entfalten, wenn die Umleitung des Transitverkehrs mit flankierenden Massnahmen unterstützt wird. Landammann und Baudirektor Heinz Tännler: «Die Planung solcher Begleitmassnahmen ist nicht immer ganz einfach, da viele Interessen berücksichtigt werden müssen. Die Baudirektion hat deshalb 2013 beschlossen, mit den beiden Standortgemeinden einen öffentlichen Mitwirkungsprozess einzuleiten.»
Erfolgreiche Beteiligung der Öffentlichkeit
Dieses offene Planungsverfahren führte schliesslich zum Erfolg. Nach intensiven Diskussionen verschiedener Varianten einigten sich die Mitwirkungsgremien im Frühjahr 2014 auf das 'Autoarme Zentrum' als Bestvariante (Beilage). Heinz Tännler: «Sie garantiert, dass im Ortszentrum von Cham nicht mehr als 600 Fahrzeuge pro Stunde und Fahrtrichtung verkehren. Für den öffentlichen Verkehr bleibt ein ungehindertes und fahrplanmässiges Zirkulieren gewährleistet.» Ergänzt wird das neue Verkehrsregime in Cham durch ein Tempolimit auf der Eichmattstrasse in Hünenberg. Wie im 'Autoarmen Zentrum' soll auch dort Höchstgeschwindigkeit 30 gelten.
Öffentliche Auflage des Baugesuchs
Damit ist das Bauprojekt soweit abgeschlossen, dass um die Baubewilligung ersucht werden kann. Im Rahmen dieses Verfahrens werden nun alle relevanten Unterlagen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Die Auflagefrist beginnt am 5. Juni 2015 und endet am 6. Juli 2015. Die Unterlagen können während dieser Zeit beim kantonalen Tiefbauamt sowie bei den Einwohnergemeinden Cham, Hünenberg und Menzingen (wegen Ersatzaufforstung) während der ordentlichen Schalteröffnungszeit eingesehen werden (Details im Anhang). Personen und Organisationen, welche von den Plänen oder vom Baugesuch besonders berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse am Ausgang des Verfahrens haben, können innert der Auflagefrist Einsprache erheben.
Wie geht es weiter?
Der weitere Terminplan des Projekts ist massgeblich davon abhängig, wie intensiv von der Einsprachemöglichkeit Gebrauch gemacht wird und in welcher Zeit allfällige Rechtsmittelverfahren abgeschlossen werden können. Erfahrungsgemäss nimmt diese Phase rund drei Jahre in Anspruch. Sobald die Baubewilligung rechtskräftig ist, kann mit dem Ausführungsprojekt begonnen werden. Die entsprechenden Arbeiten werden rund zwei Jahre dauern, der anschliessende Bau rund drei Jahre. Nach der Inbetriebnahme der UCH ist es an den Gemeinden, die Gestaltungsmassnahmen im Bereich des 'Autoarmen Zentrums' und der Eichmattstrasse umzusetzen.
Baudirektion
Weitere Auskünfte:
Heinz Tännler, Landammann
Tel. 041 728 53 01
heinz.taennler@zg.ch
Beilage:
Flyer zur öffentlichen Auflage
Details zur öffentlichen Auflage:
Gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen werden mit dem Baugesuch folgende Unterlagen öffentlich aufgelegt:
- der Sondernutzungsplan (Baulinienplan),
- der Landerwerbs- und Enteignungsplan,
- die Signalisations- und Markierungspläne mit den dazugehörigen Verkehrsanordnungen,
- der Umweltverträglichkeitsbericht sowie mit Einsprachegelegenheit versehene Bewilligungen für den Umweltbereich (Rodungen, Wiederaufforstung in Menzingen, Beseitigung von Hecken und Feldgehölzen, Beseitigung von Ufervegetation, Gesuch um die Bewilligung für technische Eingriffe in Gewässer, temporäre und definitive Eingriffe in Gewässer)
Die öffentliche Auflage dauert 30 Tage, konkret vom 5. Juni bis 6. Juli 2015. Die Gesuchsunterlagen können
- beim Kanton Zug (Tiefbauamt, Aabachstrasse 5, Zug),
- bei der Einwohnergemeinde Cham, Planung und Hochbau, Dorfplatz 6, Cham,
- bei der Gemeindeverwaltung Hünenberg, Chamerstrasse 11 (2. Obergeschoss), Hünenberg und
- bei der Gemeindeverwaltung Menzingen, Alte Landstrasse 2A, Menzingen (Ersatzaufforstung)
während der Schalteröffnungszeit eingesehen werden.
Die Unterlagen sind vom 5. Juni bis 6. Juli 2015 auch auf www.zg.ch/uch abrufbar.
Download
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Flyer zur öffentlichen Auflage des Baugesuchs | 29.05.2015 | |
Wichtige Etappe für die Umfahrung Cham-Hünenberg | 29.05.2015 |