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24.03.2009

Zweispuriger Hirzeltunnel am zweckmässigsten

24.03.2009

Eine Zweckmässigkeitsbeurteilung der Kantone Zug und Zürich bestätigt die bisherigen Planungsresultate für eine neue Hirzelverbindung. Ein zweispuriger Ausbau mit einer Tunnelröhre wäre demnach am zweckmässigsten. Als Option käme auch ein späterer Bau einer zweiten Röhre in Frage.

Die Kantone Zug und Zürich haben eine wichtige Voraussetzung geschaffen, um den Hirzeltunnel als Verbindung zwischen den Autobahnen A4 und A3 in ihre Richtpläne aufzunehmen. Eine Zweckmässigkeitsbeurteilung bestätigt nämlich die bisherigen Planungsergebnisse, insbesondere die Linienführung und den Ausbaustandard der künftigen Entlastungsstrasse.

Linienführung Walterswil - Horgen
In den vergangenen zwei Jahren haben die Kantone Zug und Zürich in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe nach der bestmöglichen Linienführung gesucht. Dabei wurden verschiedene Verbindungskorridore geprüft und der Variantenfächer schrittweise eingegrenzt. Als Bestvariante erwies sich schliesslich eine Verbindung im Korridor zwischen der Zugerstrasse östlich des Kreisels Sihlbrugg und dem Autobahnanschluss in Horgen. Auf der Zuger Seite soll der Verkehr bei Sihlbrugg abgenommen und in einem Tunnel nördlich an Walterswil vorbei bis zum heutigen Autobahnende der A4a geführt werden.

Zwei Spuren, eine Tunnelröhre
Zum Ausbaustandard der Hirzelverbindung haben sich die Kantone Zug und Zürich bereits Anfang 2007 in einem Positionspapier geäussert. Sie sprachen sich schon damals für eine zweispurige Hauptverkehrsstrasse (HVS) mit Gegenverkehr aus. Diese Variante mit nur einer Tunnelröhre bringt nicht nur die angestrebte Entlastung für die Gemeinde Hirzel. Sie weist in der Zweckmässigkeitsbeurteilung auch das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis auf. Die Studie rechnet mit Baukosten von rund 500 Mio. Franken, Reserven und Landerwerb ausgenommen.

Netzbeschluss Nationalstrasse entscheidend für weiteres Vorgehen
Weiter vertieft wurde auch der Bau einer vierspurigen Hochleistungsstrasse (HLS) mit zwei richtungsgetrennten Tunnelröhren, welche auf rund 1,2 Milliarden Franken zu stehen käme (ohne Reserven und Landerwerb). Das Kosten-Nutzen-Verhältnis wäre im Vergleich zur Zweispurvariante allerdings ungünstiger.
Der Bundesrat erachtet die Hirzelverbindung ebenfalls als wichtiges Element der nationalen Ost-West-Achse und schlägt vor, das Vorhaben im Rahmen des Neuen Netzbeschlusses in das Nationalstrassennetz aufzunehmen. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat auch in einer früheren Stellungnahme darauf hingewiesen, dass es aus Gründen der Netzredundanz einem 4-Spur-Ausbau möglicherweise den Vorzug geben würde. Die Frage, ob die Hirzelverbindung dereinst ins Nationalstrassennetz aufgenommen wird oder nicht ist also entscheidend für die Variantenwahl und auch für die Finanzierung des Ausbauvorhabens.

Etappierung möglich
Technisch möglich wäre auch die Option, zunächst eine zweispurige Hauptverkehrsstrasse mit einer Tunnelröhre zu bauen und die Verbindung zu einem späteren Zeitpunkt mit einer zweiten Tunnelröhre zu ergänzen. Eine entsprechende Etappierung käme rund ein Prozent teurer, als wenn von Beginn weg eine vierspurige Hochleistungsstrasse gebaut würde.

Wie geht es weiter?
Die nun vorliegende Zweckmässigkeitsbeurteilung wird den betroffenen Gemeinden und den Fachstellen der beiden Kantone Zug und Zürich zur Vernehmlassung zugestellt. In der zweiten Jahreshälfte beginnen die Vorarbeiten, um die nun präzisierte Linienführung der Hirzelverbindung im Verkehrsrichtplan des Kantons Zürich anzupassen und in den Richtplan des Kantons Zug aufzunehmen. Mit diesen koordinierten Richtplaneinträgen wird dann auch der Auftrag erfüllt sein, den der Bundesrat den beiden Kantonen 2005 erteilt hat.

Baudirektion



Auskünfte:
Heinz Tännler, Baudirektor; Tel. 041 728 53 01 oder 079 223 81 66; heinz.taennler@bd.zg.ch

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