B. Autoarmes Zentrum
Wie funktioniert das «Autoarme Zentrum»?
Mit der Umsetzung des «Autoarmen Zentrums» (AAZ) wird der Durchgangsverkehr vollumfänglich auf die Umfahrungstrasse gebracht. Das Chamer Ortszentrum bleibt trotzdem rund um die Uhr erreichbar. Denn über «Eingangstore» kann man ins Ortszentrum hineinfahren und dieses auch wieder verlassen. Allerdings ist die Durchfahrt an eine minimale Aufenthaltsdauer von 10 Minuten im Zentrum gebunden. Damit das System greift, erfassen Videokameras die Fahrzeuge an den fünf Ein- und Ausfahrtstoren. Wer die vorgeschriebene Aufenthaltsdauer unterschreitet, hat ein entsprechendes Entgelt zu entrichten. Für die Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs und für Velofahrende gelten die Einschränkungen nicht. Ein- und Ausfahren über die gleiche Pforte ist ohne Mindestaufenthalt möglich (z.B. um eine Person vom Bahnhof abzuholen). Für aussergewöhnliche Nutzungen wie Landwirtschaft, Feuerwehr, Polizei oder medizinische Versorgung gibt es Ausnahmebewilligungen.
Das AAZ ist Voraussetzung für eine angemessene und sichere Fahrgeschwindigkeit (innerhalb des Perimeters gilt Tempo 30), eine ansprechende Gestaltung des Strassenraums, attraktive Fusswege sowie optimale Aufenthaltsqualitäten.

Was spricht für den gewählten Perimeter?
Im Laufe des Planungsprozesses wurden verschiedene Perimeter geprüft. Der gemäss öffentlicher Auflage gewählte Perimeter entspricht der Lösung, wie im Mitwirkungsverfahren diskutiert und verabschiedet. Auch fachlich gesehen handelt es sich um die Bestvariante. Im Vergleich zu einem erweiterten Perimeter (siehe Abbildung) kann die maximale Verkehrsbelastung mit dem Auflageperimeter klar reduziert und die Wirksamkeit der Umfahrung Cham-Hünenberg deutlich erhöht werden. Die vorgeschlagene Variante ist zudem mit wenigen Eingangspforten und Unterbrechungen realisierbar. Parkierungsmöglichkeiten im Zentrum sind ausreichend vorhanden.
Ein erweiterter Perimeter würde nebst der geschmälerten Wirksamkeit der Umfahrung eine einheitliche Strassenraumgestaltung erschweren. Zudem würden die Kosten für die Umgestaltung des Zentrums aufgrund der grösseren Fläche massiv ansteigen. Ob die Umweltverträglichkeit des Projekts noch gegeben wäre, müsste detailliert geprüft werden. Fachlich unbestritten ist, dass mit dem engeren Perimeter das Verkehrsaufkommen im Dorfzentrum deutlich und nachhaltig reduziert wird und so die Vorgaben des Bundes für die Beteiligung des Agglomerationsprogramms erfüllt werden können.
Soll das Verkehrsregime in der Nacht aufgehoben werden?
Berechnungen zeigen, dass die Entlastungswirkung einer Aufhebung des nächtlichen Durchfahrverbots im Zentrum auf das Verkehrsaufkommen in der Eichmatt- und Hünenbergstrasse sehr gering ausfallen würde (ca. 100 bis 120 Fahrzeuge pro Nacht weniger).
Gleichzeitig würden mit einer nächtlichen Lockerung des Verkehrsregimes die Verkehrsbelastung und damit auch der Lärm im Zentrum von Cham deutlich zunehmen (ca. 470 Fahrzeuge mehr pro Nacht). Bezüglich der Grenzwerte wäre nicht mehr der Tag, sondern die Nacht lärmkritisch.
Eine Analyse der Bevölkerungsdichte zeigt zudem auf, dass eine Aufhebung des Nachtfahrverbots die Belastung der Wohnquartiere nicht verringern würde: Die Bevölkerungsdichte im Eichmattquartier ist eher tiefer als im Zentrum und den angrenzenden Quartieren.
Daneben zeichnen sich auch bei der praktischen Umsetzung Probleme ab: Die Kommunikation und Beschilderung der Massnahmen würden komplizierter, die Berücksichtigung in Navigationsgeräten ist nicht möglich und die Wechselsignale auf der Umfahrung und an den Eingangspforten wären teuer.
Gibt es Alternativen zum «Autoarmen Zentrum»?
Im Planungs- und Mitwirkungsverfahren sind sehr viele Varianten fachlich untersucht worden, so auch Tempo 30 - oder eine Begegnungszone. Solche Lösungen würden das Zentrum nur teilweise entlasten. Die maximale Belastung im Chamer Zentrum betrüge noch immer zwischen 550 und 650 Fahrzeugen pro Stunde und Richtung. Die geforderten Entlastungsziele können mit Temporeduktionen allein nicht erreicht werden.