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Ausführungsbestimmungen Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen

Informationen über die Ausführungsbestimmungen der Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen

Die ATS 02 bis ATS 06.5 sind in Überarbeitung. Auskünfte über diese Richtlinien erteilt das Tiefbauamt des Kantons Zug, Strassenunterhalt, Bereich Elektrotechnik. Die weiteren Unterlagen können von diesem Link

 Ausführungsbestimmungen (ATS)

abgerufen werden.

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