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C. Vorgeschichte und Ausgangslage

Vorgeschichte und Ausgangslage

Die Artherstrasse ist im vorliegenden Abschnitt im Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS) enthalten. Zudem ist das Umfeld mit den alten Baumbeständen und den herrschaftlichen Gebäuden im Inventar schützenswerter Objekte der Schweiz (ISOS) aufgeführt.

Im April 2010 legte der Kanton Zug das Projekt «Busspur Artherstrasse, Abschnitt Casino bis ehemaliges Kantonsspital» öffentlich auf. Gegen das geplante Projekt einer physischen Busspur gingen daraufhin 16 Einsprachen ein. Das Tiefbauamt des Kantons Zug hat in der Folge alternative Methoden für die Buspriorisierung untersucht sowie ein Gutachten betreffend abweichende Höchstgeschwindigkeit (Tempo 30) veranlasst. Es zeigte sich dabei, dass auch mit einer reduzierten Geschwindigkeit von 30 km/h keine Verbesserung der Umweltbelastungen erreicht wird. Die Baudirektion beschloss daraufhin, die elektronische Busspur an Stelle der physischen weiter zu verfolgen. Der Fahrzeitengewinn in den morgendlichen Spitzenzeiten ist dabei bei beiden Arten der Buspriorisierung ähnlich.

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