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4. FAQ - Häufige Fragen

4. FAQ - Häufige Fragen

 


ÖFFENTLICHER VERKEHR

Kann die Buslinie 52 die SBB-Anschlüsse beim Bahnhof Süd trotz Umleitung halten?

Ja, denn die Busse fahren in Küntwil etwas früher ab. Neu gelten die Abfahrtszeiten .. 35 (statt ..38) und ..58 (statt ..59). Beachten Sie die geänderten Fahrpläne an den Haltestellen.

Wie wird die Haltestelle Lindenplatz bedient?

Busse in Fahrtrichtung Küntwil und Bahnhof Nord bedienen die Haltestelle Lindenplatz wie gewohnt am bisherigen Standort. Busse, die von Küntwil herkommend zum Bahnhof Süd fahren, halten nicht am Lindenplatz. Für Busse, die zwischen Bahnhof Nord und Bahnhof Süd verkehren, wird eine Ersatzhaltestelle Lindenplatz eingerichtet.

 

UMLEITUNGSKONZEPT

Besteht die Möglichkeit, den Schwerverkehr über die Strecke Chamerstrasse - Kreisel Forren - Blegistrasse oder Kreisel Holzhäusern umzuleiten?

Ein Durchfahrtsverbot für den Schwerverkehr ist nicht möglich. In Absprache mit der Sicherheitsdirektion wird die Baudirektion bei den Kreiseln Lindenplatz und Forren mit zusätzlichen Tafeln auf die erschwerte Durchfahrt für den Schwerverkehr hinweisen.

Könnte nicht schon in den Nachbargemeinden innerhalb und ausserhalb des Kantons Zug (Hünenberg, Honau, Meierskappel, Adligenswil, usw.) auf die Baustelle hingewiesen werden?

Eine grossräumige Orientierung bis in die Nachbarkantone wäre der Baustellendauer und -grösse nicht angemessen. Überdies verkehrt der Schwerverkehr aus Richtung Meierskappel normal auf der Buonaser-/Luzernerstrasse und nicht auf der Umleitungsstrecke.

 

SICHERHEIT DER FUSSGÄNGER/INNEN

Besteht die Möglichkeit, die Sicherheit für die Fussgänger/innen auf der Waldetenstrasse mit Absperrgittern zu erhöhen?

Der Einsatz von Absperrgittern ist nicht möglich. Dies, weil der Fuss der Absperrgitter sehr breit ist. Zudem sind diese nicht reflektierend und somit im Fahrbereich nicht einsetzbar. Baulatten eignen sich auch nur bedingt. Diese wären zusätzlich mit Warnlampen auszustatten und gegen unerlaubte Beschädigung und Diebstahl zu sichern. Die vorgesehenen Trafficblöcke erfüllen die Anforderungen an die Verkehrssicherheit. Im heutigen Zustand gibt es keine Trennung von Trottoir und Fahrbahn.

Viele Leute queren die Waldetenstrasse spontan auf der Höhe des Spielplatzes beim Friedhof. Kann man diese Passage nicht mit einer Sondermassnahme sichern? 

Zum Schutz der Fussgänger/innen und namentlich zur Verbesserung der Schulwegsicherheit wird an der besagten Stelle ein Fussgängerstreifen markiert. Die Sonderregelung gilt bis zum Abschluss der Bauarbeiten.

Wäre es möglich, die Fussgänger/innen über den privaten Vorplatz bzw. Parkplatz an der Waldetenstrasse zu führen?

Ja, das ist möglich. Dank der Zustimmung des privaten Grundeigentümers können die Fussgänger/innen den Vorplatz als Weg benutzen. Das Trottoir wird in diesem Bereich gesperrt und mit Umleitungstafeln versehen.

Kommen bei heiklen Fussgängerpassagen auch Verkehrslotsen zum Einsatz?

Am Kreuzplatz kommt jeweils in der ersten Woche nach einem Bauphasenwechsel eine Person zum Einsatz, die Lotsendienste leistet. Sie hat die Aufgabe, die Fussgänger/innen auf die aktuelle Verkehrsführung aufmerksam zu machen und sie sicher über die Strasse zu leiten. An zwei Wochenenden im August werden auch an der Waldetenstrasse Lotsen im Einsatz stehen. Dann nämlich, wenn im Zentrum die Beläge eingebaut und der Kreuzplatz vollständig gesperrt sein werden.


PARKIERUNG

Kann man den Parkplatz vor der Raiffeisenbank nicht so anordnen, dass direkt und ohne Wendemanöver weggefahren werden kann?

Die vorgesehene Anordnung berücksichtigt verkehrstechnische, gestalterische und bautechnische Aspekte. Die Standorte der Bäume und der Lampenstellen sind definitiv festgelegt worden und nehmen Rücksicht auf die Zufahrt zur Sonnhaldenstrasse und die Werkleitungen im Boden. Der Parkplatz käme mitten in den Platz zu stehen und würde so den Fussgängerverkehr behindern.

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