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1. Begegnungszone Kreuzplatz

Begegnungszone Kreuzplatz
Bild Legende:
Situation Begegnungszone Kreuzplatz

Der Kreuzplatz war bis anhin eher ein Verkehrskreuz als ein Platz. Dank der Umgestaltung in eine Begegnungszone wird sich dies nun ändern. Zum Vorteil aller.

Aus dem Kreuzplatz wird zwar auch in Zukunft keine verkehrsfreie Fussgängerzone. Aber mit der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h lässt sich das Geschehen auf dem Platz doch erheblich beruhigen. Dazu kommt, dass die Fussgänger/innen auf dem neu gestalteten Kreuzplatz künftig Vortritt haben werden. Das bedeutet mehr Verkehrssicherheit, nicht zuletzt für Kinder und ältere Personen.

Der Kreuzplatz soll aber nicht nur sicherer, sondern auch attraktiver werden. Deshalb wird er mit einer Reihe von gestalterischen Massnahmen aufgewertet. So wird der Platz mit zusätzlichen Bäumen bestückt. Ausserhalb des Fahrbereichs laden Sitzbänke und ein Trinkbrunnen zum Verweilen ein. Und schliesslich wird eine neue Beleuchtung dafür sorgen, dass der Platz auch bei Dunkelheit als ein freundlicher Ort der Begegnung wahrgenommen wird.

Kurz: Der Kreuzplatz wird endlich ein Platz!

Bild Legende:
Fussgänger/innen haben Vortritt in der Begegnungszone Kreuzplatz

Klare Kennzeichnung

Im Bereich des Kreuzplatzes bleiben alle bisherigen Verkehrsbeziehungen erhalten. Auch die Busse werden weiterhin über den Platz verkehren können.

Damit der Kreuzplatz jedoch klar als Begegnungszone erkennbar ist, wird er mit einem besonderen Belag versehen und ohne Randabschlüsse ausgeführt. Fussgänger/innen, Radfahrende und Inlineskater können den Platz somit stufenlos und in allen Richtungen queren.

An den Eingängen zum Platz machen Signaltafeln und leichte Anrampungen den motorisierten Verkehr auf die Begegnungszone aufmerksam. Auf dem Kreuzplatz selbst ist die Höchstgeschwindigkeit gut sichtbar mit grossen 20er-Ziffern auf dem Boden markiert.


Verhaltensregeln

Das richtige Verhalten in der Begegnungszone ist keine Hexerei.
Gefragt ist wie überall ein rücksichtsvolles Miteinander.

Verhalten zu Fuss
- Wer zu Fuss geht, hat Vortritt.
- Der ganze Platz ist Fussgängerfläche.
- Fahrzeuge dürfen nicht unnötig behindert werden.

Verhalten beim Fahren
- Höchstgeschwindigkeit ist 20 km / h.
- Lenken Sie Ihr Auto, Motorrad oder Velo mit äusserster Vorsicht.
- Sie haben keinen Vortritt.
  Parkieren Sie nur auf markierten Feldern.

Verhalten mit fahrzeugähnlichen Geräten (mit Rollen und Rädern)
- Der ganze Platz ist benutzbar.
- Rollen Sie vorsichtig und rücksichtsvoll.
- Achten Sie auf Kinder und ältere Menschen.

 

 

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Typ Titel Bearbeitet
19.11.2019
Verhaltensregeln 21.08.2014

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