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Fuss-/Radstrecke Nr. 29 Unterführung SBB-Brücke Brüggli, Ersatz der Ramen, Zug; Projektergänzung Verlängerung Überdeckung Rampe Nord

Fuss-/Radstrecke Nr. 29 Unterführung SBB-Brücke Brüggli, Ersatz der Ramen, Zug; Projektergänzung Verlängerung Überdeckung Rampe Nord

Öffentliche Planauflage

Gemeinde Zug
Öffentliche Planauflage für das Projekt «Fuss-/Radstrecke Nr. 29, Unterführung
SBB-Brücke Brüggli, Ersatz der Rampen, Zug»; Projektergänzung: Verlängerung Überdeckung Rampe Nord

Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, insbesondere gemäss § 38 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11), § 15 des Gesetzes über Strassen und Wege vom 30. Mai 1996 (GSW; BGS 751.14) in Verbindung mit § 45 PBG sowie Art. 6, 7 und 19 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991 (GSchG; SR 814.20) und in Verbindung mit § 54 des Gesetzes über die Gewässer vom 25. November 1999 (GewG; BGS 731.1), werden wie folgt öffentlich aufgelegt:

- das Bauprojekt (Projektergänzung: Verlängerung Überdeckung Rampe Nord)
vom 23. März bis 12. April 2023


Die Gesuchsunterlagen können bei der Stadtverwaltung Zug, Gubelstrasse 22 sowie beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Innert der Auflagefrist kann Einsprache erheben, wer von den Plänen und Gesuchen berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Unterlassung oder Änderung hat. Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen.

Zug, 23. März 2023

Baudirektion des Kantons Zug
Florian Weber, Regierungsrat

Weitere Informationen

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