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«Fuss-/Radstrecke Nr. 29, Unterführung SBB-Brücke Brüggli, Ersatz der Rampen, Zug»

Gemeinde Zug Öffentliche Planauflage für das Projekt «Fuss-/Radstrecke Nr. 29, Unterführung SBB-Brücke Brüggli, Ersatz der Rampen, Zug»

Öffentliche Planauflage

Gemeinde Zug
Öffentliche Planauflage für das Projekt «Fuss-/Radstrecke Nr. 29, Unterführung SBB-Brücke Brüggli, Ersatz der Rampen, Zug»

Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, insbesondere gemäss § 38 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11), § 15 des Gesetzes über Strassen und Wege vom 30. Mai 1996 (GSW; BGS 751.14) in Verbindung mit § 45 PBG sowie Art. 6, 7 und 19 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991 (GSchG; SR 814.20) und in Verbindung mit § 54 des Gesetzes über die Gewässer vom 25. November 1999 (GewG; BGS 731.1), werden wie folgt öffentlich aufgelegt:

- das Bauprojekt
vom 16. März bis 4. April 2023

- die Sondernutzungspläne (Strassenplan und Baulinienplan (befristet))
vom 16. März bis 17. April 2023

Die Gesuchsunterlagen können bei der Stadtverwaltung Zug, Gubelstrasse 22 sowie beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.  

Innert der Auflagefrist kann Einsprache erheben, wer von den Plänen und Gesuchen berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Unterlassung oder Änderung hat. Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen.

Zug, 16. März 2023

Baudirektion des Kantons Zug
Florian Weber, Regierungsrat

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