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Stadt Zug, Baulinienplan Siehbach

Stadt Zug, Baulinienplan Siehbach

Öffentliche Planauflage

Stadt Zug
Baulinienplan Siehbach 

Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, § 38 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11), wird der Baulinienplan 

vom 13. April bis 12. Mai 2023 

beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug sowie beim Baudepartement der Stadt Zug öffentlich aufgelegt. 

Innert der Auflagefrist können die vom Projekt betroffenen Personen und Behörden Einsprache erheben. Die Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen. Gleichzeitig erfolgt durch die Stadt Zug die öffentliche Planauflage des Bebauungsplans «An der Aa II»).

 

Zug, 13. April 2023
Baudirektion des Kantons Zug
Florian Weber, Regierungsrat

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Typ Titel Bearbeitet
Baulinienplan 13.04.2023
Mitbericht Stadtrat Zug 13.04.2023
Planungsbericht 13.04.2023

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TBA - öffentliche Auflagen

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