Waldbach, Gew. Nr. 3009, vorgezogene wasserbauliche Massnahmen
Öffentliche Planauflage
Gemeinde Risch/Rotkreuz
Waldbach, Gew. Nr. 3009, vorgezogene wasserbauliche Massnahmen (Ausdolung) beim Bodenhof in Verbindung mit der Bauanzeige RI-2021-098
Gemäss den einschlägigen Vorschriften werden
- das Projektdossier
- der Entwurf der fischereirechtlichen Bewilligung
vom 28. Januar bis 16. Februar 2022
beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug sowie auf der Gemeindekanzlei der Gemeinde Risch, Zentrum Dorfmatt, öffentlich aufgelegt.
Innert der Auflagefrist können die vom Projekt betroffenen Personen und Behörden Einsprache erheben. Die Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind dem Tiefbauamt des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen.
Zug, 28. Januar 2022
Tiefbauamt des Kantons Zug
Urs Lehmann, Kantonsingenieur
Downloads
Typ | Titel | Bearbeitet |
---|---|---|
01 Längenprofil | 20.01.2022 | |
02 Querprofil | 20.01.2022 | |
03 Situation | 20.01.2022 | |
Entwurf fischereirechtliche Bewilligung.pdf | 27.01.2022 | |
Kurzbericht Waldbach | 20.01.2022 |