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Waldbach, Gew. Nr. 3009, vorgezogene wasserbauliche Massnahmen

Waldbach, Gew. Nr. 3009, vorgezogene wasserbauliche Massnahmen (Ausdolung) beim Bodenhof

Öffentliche Planauflage

Gemeinde Risch/Rotkreuz
Waldbach, Gew. Nr. 3009, vorgezogene wasserbauliche Massnahmen (Ausdolung) beim Bodenhof in Verbindung mit der Bauanzeige RI-2021-098

 Gemäss den einschlägigen Vorschriften werden 

-       das Projektdossier

-       der Entwurf der fischereirechtlichen Bewilligung 

vom 28. Januar bis 16. Februar 2022

beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug sowie auf der Gemeindekanzlei der Gemeinde Risch, Zentrum Dorfmatt, öffentlich aufgelegt. 

Innert der Auflagefrist können die vom Projekt betroffenen Personen und Behörden Einsprache erheben. Die Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind dem Tiefbauamt des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen.

Zug, 28. Januar 2022

Tiefbauamt des Kantons Zug
Urs Lehmann, Kantonsingenieur

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Typ Titel Bearbeitet
01 Längenprofil 20.01.2022
02 Querprofil 20.01.2022
03 Situation 20.01.2022
Entwurf fischereirechtliche Bewilligung.pdf 27.01.2022
Kurzbericht Waldbach 20.01.2022

Weitere Informationen

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TBA - öffentliche Auflagen

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