Vorabkonsultation
Vorabkonsultation
Wann ist eine Vorabkonsultation erforderlich?
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist der Datenschutzstelle in zwei Fällen zur Vorabkonsultation einzureichen:
- Die DSFA ergibt, dass die vorgesehene Bearbeitung voraussichtlich zu einem hohen Restrisiko für die Persönlichkeit und die Grundrechte der betroffenen Person führt.
- Es handelt sich um einen Bearbeitungsvorgang, der auf der Liste Vorabkonsultation aufgeführt ist.
Dokumente
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Liste Vorabkonsultation | 05.02.2021 |