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Vorabkonsultation

Vorabkonsultation

Wann ist eine Vorabkonsultation erforderlich?

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist der Datenschutzstelle in zwei Fällen zur Vorabkonsultation einzureichen:

  • Die DSFA ergibt, dass die vorgesehene Bearbeitung voraussichtlich zu einem hohen Restrisiko für die Persönlichkeit und die Grundrechte der betroffenen Person führt.
  • Es handelt sich um einen Bearbeitungsvorgang, der auf der Liste Vorabkonsultation aufgeführt ist.

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Typ Titel Bearbeitet
Liste Vorabkonsultation 05.02.2021

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