Ihre Rechte
Als Einwohnerin oder als Einwohner des Kantons Zug haben Sie gegenüber der kantonalen Verwaltung und den Zuger Gemeinden gewisse Rechte. Hier finden Sie Informationen und Hinweise, wie Sie Ihr Recht auf Auskunft über Ihre eigenen Personendaten, auf Sperrung Ihrer Personendaten, auf Berichtigung und auf Vernichtung bzw. Löschung Ihrer Personendaten wahrnehmen und durchsetzen können.
Ebenso finden Sie Informationen über Ihre Rechte hinsichtlich des Schengener Informationssystems (SIS) und Schengen Visa.
Bitte beachten Sie: Fragen betreffend den Zugang zu amtlichen Dokumenten gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz richten Sie bitte direkt an die Fachstelle Öffentlichkeitsprinzip.