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Auskunftsrecht

Das Auskunftsrecht gibt Ihnen das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und wenn ja, welche Daten eine Stelle der kantonalen Verwaltung oder Zuger Gemeinde über Sie bearbeitet. Sie haben das Recht, Einsicht in Ihre eigenen Daten zu nehmen oder Kopien davon zu verlangen. Musterbrief zur Geltendmachung des Einsichtsrechts und Auskunftsrechts in eigene Personendaten.

Sie möchten wissen, welche Daten die kantonale Verwaltung oder die Zuger Gemeinden über Sie haben? Dafür steht Ihnen das Auskunftsrecht zur Verfügung. Es gibt Ihnen das Recht, jederzeit Ihre eigenen Daten einsehen zu können.

Sie können bei denjenigen Verwaltungsstellen des Kantons Zug, die Personendaten über Sie bearbeiten, Auskunft über die Sie betreffenden Daten (eigene Personendaten) verlangen.

Schriftliches Gesuch
Um Auskunft über Ihre Daten zu erhalten, müssen Sie ein schriftliches Gesuch bei derjenigen Amtsstelle einreichen, die Ihre Daten bearbeitet. Dabei müssen Sie sich identifizieren (in der Regel durch Beilage einer Kopie Ihres Passes oder Ihrer ID). Beachten Sie bitte, dass es keine zentrale Stelle beim Kanton oder einer Gemeinde gibt, die Ihnen Auskunft über Ihre Daten geben kann. 

Auskunft ist kostenlos
Die Auskunft wird kostenlos und in der Regel schriftlich mittels Zusendung von Fotokopien erteilt.

Einschränkung oder Verweigerung der Auskunft
Die Auskunft kann von einer Verwaltungsstelle eingeschränkt, mit Auflagen versehen, aufgeschoben  oder verweigert werden, wenn besondere Gesetzesbestimmungen dies vorsehen oder wenn der Auskunft überwiegende Interessen der Öffentlichkeit oder Dritter entgegenstehen. Einschränkungen oder Verweigerungen von Auskunftsgesuchen müssen von den Verwaltungsstellen begründet werden.

Ihr Auskunftsrecht können Sie mit untenstehendem Musterbrief geltend machen. Dem Brief beizulegen ist eine Kopie Ihres Identitätsausweise oder Ihres Passes.

Auskunftsrecht
Typ Titel Grösse
Musterbrief_Auskunftsrecht.doc 26.5 KB

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