Auskunftsrecht
Das Auskunftsrecht gibt Ihnen das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und wenn ja, welche Daten eine Stelle der kantonalen Verwaltung oder Zuger Gemeinde über Sie bearbeitet. Sie haben das Recht, Einsicht in Ihre eigenen Daten zu nehmen oder Kopien davon zu verlangen. Musterbrief zur Geltendmachung des Einsichtsrechts und Auskunftsrechts in eigene Personendaten.
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