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Ver­nich­tung

Stel­len Sie fest, dass Ein­trä­ge in Da­ten­samm­lun­gen oder Ak­ten­ein­trä­ge nicht rich­tig sind, kön­nen Sie nebst der Be­rich­ti­gung auch die Ver­nich­tung Ihrer Daten ver­lan­gen. Dies kommt etwa dann in Frage, wenn Daten zu Un­recht in Akten auf­ge­nom­men wur­den, weil z.B. eine Rechts­grund­la­ge dazu fehlt, oder die vor­ge­se­he­nen Auf­be­wah­rungs­fris­ten ab­ge­lau­fen sind. Hier bringt Ihnen das Recht auf Be­rich­ti­gung nicht viel. Sie kön­nen aber die Ver­nich­tung bzw. Lö­schung Ihrer Daten ver­lan­gen.

Stel­len Sie fest, dass Ein­trä­ge in Da­ten­samm­lun­gen nicht rich­tig sind, kön­nen Sie nebst der Be­rich­ti­gung auch die Ver­nich­tung bzw. Lö­schung Ihrer Daten ver­lan­gen. Dies kommt etwa dann in Frage, wenn Daten zu Un­recht in ein Dos­sier auf­ge­nom­men wur­den, weil z.B. eine Rechts­grund­la­ge dazu fehlt, oder die vor­ge­se­he­nen Auf­be­wah­rungs­fris­ten ab­ge­lau­fen sind. Hier bringt Ihnen das Recht auf Be­rich­ti­gung nicht viel. Sie kön­nen aber die Ver­nich­tung bzw. Lö­schung Ihrer Daten ver­lan­gen.

Ihr Recht auf Ver­nich­tung ma­chen Sie am bes­ten schrift­lich gel­tend, unter Bei­la­ge der Kopie eines gül­ti­gen Iden­ti­täts­aus­wei­ses.

Wenn die kan­to­na­le Ver­wal­tung oder Ge­mein­de Ihrer For­de­rung nach Ver­nich­tung Ihrer Daten nicht nach­kommt, muss sie eine be­schwer­de­fä­hi­ge Ver­fü­gung er­las­sen. Da­ge­gen kön­nen Sie den Rechts­weg be­schrei­ten.

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