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Vernichtung

Stellen Sie fest, dass Einträge in Datensammlungen oder Akteneinträge nicht richtig sind, können Sie nebst der Berichtigung auch die Vernichtung Ihrer Daten verlangen. Dies kommt etwa dann in Frage, wenn Daten zu Unrecht in Akten aufgenommen wurden, weil z.B. eine Rechtsgrundlage dazu fehlt, oder die vorgesehenen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind. Hier bringt Ihnen das Recht auf Berichtigung nicht viel. Sie können aber die Vernichtung bzw. Löschung Ihrer Daten verlangen.

Stellen Sie fest, dass Einträge in Datensammlungen nicht richtig sind, können Sie nebst der Berichtigung auch die Vernichtung bzw. Löschung Ihrer Daten verlangen. Dies kommt etwa dann in Frage, wenn Daten zu Unrecht in ein Dossier aufgenommen wurden, weil z.B. eine Rechtsgrundlage dazu fehlt, oder die vorgesehenen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind. Hier bringt Ihnen das Recht auf Berichtigung nicht viel. Sie können aber die Vernichtung bzw. Löschung Ihrer Daten verlangen.

Ihr Recht auf Vernichtung machen Sie am besten schriftlich geltend, unter Beilage der Kopie eines gültigen Identitätsausweises.

Wenn die kantonale Verwaltung oder Gemeinde Ihrer Forderung nach Vernichtung Ihrer Daten nicht nachkommt, muss sie eine beschwerdefähige Verfügung erlassen. Dagegen können Sie den Rechtsweg beschreiten.

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