Vernichtung
Stellen Sie fest, dass Einträge in Datensammlungen oder Akteneinträge nicht richtig sind, können Sie nebst der Berichtigung auch die Vernichtung Ihrer Daten verlangen. Dies kommt etwa dann in Frage, wenn Daten zu Unrecht in Akten aufgenommen wurden, weil z.B. eine Rechtsgrundlage dazu fehlt, oder die vorgesehenen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind. Hier bringt Ihnen das Recht auf Berichtigung nicht viel. Sie können aber die Vernichtung bzw. Löschung Ihrer Daten verlangen.
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